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Der Ems-Vechte-Kanal und die Nordhorner Kanäle

Angeschlossenes Gewässernetz in den Niederlanden: Veränderte Öffnungs- und Betriebszeiten für nachfolgende Gewässer im Verantwortungsbereich der Provincie Groningen:

Winschoterdiep
Ag Wildervanckkanaal
Rensel
Aduarderdiep
Reitdiep en Dorkwerdersluis
Robbengatsluis te Lauwersoog
Noord Willemskanaal
Groeve sluis Noord en Zuidzijde
Slochtersluis

Die Öffnungs- und Bedienzeiten der Winterperiode werden bis zum nächsten veröffentlichten Bericht verlängert.

Aufgrund der beschränkten Besetzung der Bedienzentralen können Wartezeiten entstehen.

Sportbootverkehr ist noch zugelassen.

Ein lang gehegter Wunsch vieler Wassersportler und Freizeitkapitäne wurde ab 1. Mai 2006 Wirklichkeit: Der Ems-Vechte-Kanal, der Nordhorn-Amelo-Kanal sowie weitere Kanalstrecken im Stadtgebiet Nordhorns standen Sportbootfahrern - zunächst für drei Jahre - wieder offen. Seit dem 1. Mai 2009 gilt eine unbefristete Zulassung der Schifffahrt auf den "Nordhorner Kanälen". Für den Ems-Vechte-Kanal, der Nordhorn-Almelo-Kanal sowie weitere Kanalstrecken und Teilstrecken der Vechte wurde die Schifffahrt mit Einschränkungen unbefristet zugelassen. Details entnehmen Sie bitte den veröffentlichten Zulassungen in der nebenstehenden Infospalte. Nachstehend die wichtigsten Befahrensregeln und Hinweise für Sportbootfahrer.


Allgemeine Befahrensregeln und Hinweise für alle Strecken

• Öffnungszeiten vom 01.05 bis 31.10. jeden Jahres

• Nutzung nur in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

• Nutzung der Gewässer und Anlagen auf eigene Gefahr

Keine Verkehrssicherung durch Eigentümer und Betreiber der Gewässer und Anlagen (Achtung: Unterwasserhindernisse insbesondere im Stadtbereich Nordhorn möglich!!)

• Keine Gewährleistung bestimmter Tauchtiefen oder Lichtraumprofile

• Höchstgeschwindigkeit 6 km/h

• Ankern verboten!

• Überholverbot für Motorboote

• Anlegen, Aus- und einsetzen der Boote nur an ausgewiesenen Stellen

• Fahrt in der vegetationslosen Kanalmitte, nicht durch Schwimmblatt- und Röhrichtgesellschaften

• Fischerei nicht behindern


Ems-Vechte-Kanal

1. Schleuse Hanekenfähr in Lingen bis zum Rawe-Anleger in Nordhorn)

• Zugelassen sind Boote bis zu einer Schiffslänge von max. 12,00 m und einer Breite von 6,50 m

• Die Bedienung der Evers-Kotting-Brücke erfolgt mit eingeschränkter Funktion im Handbetrieb


Strecken im Stadtgebiet Nordhorn

1. Ems-Vechte-Kanal vom Rawe-Anleger bis zum Verbindungskanal, der Verbindungskanal und der Nordhorn-Almelo-Kanal bis zur Grenzschleuse

2. Teilstrecken der Vechte

  • Vom Schnittpunkt mit dem Ems-Vechte-Kanal und dem Nordhorn-Almelo-Kanal bis zum Anleger Rawe-Ring-Center – nördlicher Vechtearm-
  • bis zum Verbindungsarm/Kornmühlenwehr – südlicher Vechtearm-
  • Wasserläufe im Wohngebiet "Povel"

• Zugelassen sind Boote bis zu einer Schiffslänge vom max. 5,00 m und Breite von 1,50 m


Betriebszeiten der Evers-Kotting-Brücke und der Verbindungsschleuse in Nordhorn

• Montags bis Sonntags und auch an Feiertagen von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr auf rechtzeitige Anforderung per Telefon: 0172/5306432 mindestens ½ Stunde vorher durch die Nutzer oder schriftlich an die Stadt Nordhorn, Amt für Stadtentwicklung, Bahnhofstr. 24, 48529 Nordhorn

• Schleusen und Brückenöffnungen außerhalb der oben genannten Zeiten aus besonderen Anlässen sind bei frühzeitiger Benachrichtigung (mindestens 1. Werktag vorher) möglich. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Stadt Nordhorn.


Allgemeine Hinweise

• Zuständige Wasserschutzpolizei: Wasserschutzpolizeikommissariat Meppen, Kolpingstr. 1, 49716 Meppen, Telefon: 05931/949315

• Die Schleuse Hanekenfähr ist nur bei Hochwasser geschlossen

• Liegemöglichkeiten im Ems-Vechte-Kanal km 16+000 (Rawe-Anleger, Nordhorn) und im Nordhorn-Almelo-Kanal km 02+800 (ehemaliger Klukkert-Hafen) vorhanden. Der Klukkert-Hafen ist nur über die Verbindungsschleuse zu erreichen.

• Brückendurchfahrtshöhen in Nordhorn beachten ( z.B. Frensdorfer Ring/Osttangente nur ca. 1,40 m)

• Möglicher Tiefgang ca. 1,00 m bis 1,20 m

• Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die entsprechenden amtlichen Verordnungen und über kurzfristige Sperrungen (www.nlwkn.de)

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