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Landschaftspflege und Gebietsmanagement (LaGe)

Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben der Zusammenarbeit von Akteuren des Agrarsektors, des Forstsektors oder der Nahrungsmittelkette mit Akteuren des Naturschutzes und der Landschaftspflege finanziell gefördert.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen ( Richtlinie Landschaftspflege und Gebietsmanagement - RL LaGe) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 48 vom 16. Dezember 2015.

Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen.


Das Einreichen von Förderanträgen für Förderprojekte ist zurzeit nicht möglich.

Die Frist für evtl. weitere Antragsverfahren wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.


Zweck der Förderung ist es, durch eine kooperative Zusammenarbeit verschiedener Akteure im ländlichen Raum zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft beizutragen, einschließlich der Flächen der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung für den Naturschutz sowie für die Ziele von Natura 2000. Dies sind zum Beispiel artenreiche Äcker, artenreiches Grünland, Sand- und Moorheiden und Magerrasen, Feuchtgrünlandgebiete, traditionell bewirtschaftete Teichanlagen, Landschaftselemente wie Hecken, Alleen, Feldgehölze und Streuobstbestände, Kleingewässer der Agrarlandschaften, Hutelandschaften, Nieder- und Mittelwälder oder alte Nutzpflanzensorten und alte Nutztierrassen.

Die Maßnahme dient der Effizienzsteigerung anderer Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen sowie der kooperativen Steuerung der Maßnahmenumsetzung.

Gebietskulisse dieser Förderrichtlinie ist das Programmgebiet und somit die gesamte Landesfläche der Länder Niedersachsen und Bremen.

Gegenstand der Förderung kann sein:

  • Schaffung von neuen Netzwerken zur gemeinsamen Durchführung von Projekten und Ausweitung des Tätigkeitsfeldes bestehender Netzwerke
  • Management der Zusammenarbeit zur Umsetzung von naturschutzbezogenen Projekten und Konzepten für Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen, u. a. durch
    o Initiierung, Organisation sowie fachliche und praxisorientierte Begleitung entsprechender Projekte
    o Information, Beratung und Aktivierung von Beteiligten,
    o Koordination und Steuerung der Zusammenarbeit in Bezug auf inhaltliche, organisatorische, kommunikative und finanzielle Aspekte,
    o Ansprache, Motivierung und Qualifizierung potentieller Antragsteller zur Teilnahme an bestimmten Agrarumweltmaßnahmen inklusive einer Unterstützung bei der Auswahl der Antragsflächen sowie der Ausgestaltung der Maßnahmen auf den Bewilligungsflächen,
    o Durchführung begleitender flächen- oder artenbezogener Projekte soweit diese unmittelbar im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der beteiligten Akteure stehen, indem sie z. B. der flexiblen Steuerung einer an die Ziele des Arten- und Biotopschutzes angepassten Flächenbewirtschaftung dienen oder die Voraussetzung für eine entsprechende Flächenbewirtschaftung herstellen
  • Erarbeitung von regionalen Konzepten und Praxisleitfäden zur Verbesserung der Wirkung von Naturschutz und Agrarumweltmaßnahmen auf Natur und Landschaft
  • Projektentwicklung, Erstellung und Fortschreibung von Studien und Entwicklungskonzepten insbesondere in Natura 2000-Gebieten und in sonstigen Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität einschließlich der dafür erforderlichen Bestandsaufnahmen und Effizienzkontrollen
  • Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozesse zur Akzeptanzförderung und verbesserten Umsetzung von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen
  • Öffentlichkeitswirksame Darstellung der geförderten kooperativen Projekte bzw. Konzepte zur Förderung der Biodiversität in der Kulturlandschaft und zur Erhaltung des ländlichen Naturerbes


Die Förderung von geeigneten Vorhaben der Landschaftspflege und des Gebietsmanagements an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften.

(Weiterführende Infos s. Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften)


Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter dem folgenden Link:

fachliche Ansprechpartner

Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:

Ansprechpartner


Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier.

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124

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