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Auftakt für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Schwarzes Moor"

Scopingtermin fand am 29.04.2014 statt


Die untere Wasserbehörde (UWB) der Region Hannover lud am 29.04.2014 in das MoorIZ in Resse zum Scopingtermin nach § 5 des Umweltverträglichkeitsgesetzes ein. Der Termin diente der Vorbereitung der für die Planung noch genauer auszuarbeitenden Unterlagen. Anwesend waren betroffene Behördenvertreter, weitere Träger öffentlicher Belange sowie Vertreter der Anwohner und Eigentümer der Moorflächen.

Vorgestellt und diskutiert wurden der erforderliche Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsstudie, welche durch den Vorhabenträger (NLWKN) beizubringen ist. Der Planfeststellungsbehörde (UWB) dient diese Studie als wichtige Entscheidungshilfe für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Genehmigungsfähigkeit der Planungen für das Schwarze Moor.

Das Schwarze Moor ist das erste der vier Moore, in dem bauliche Maßnahmen stattfinden werden (1. Bauabschnitt). Es ist das kleinste der vier Moore mit einer geringeren Eigentümerzahl und einer geringen Komplexität der umzusetzenden Maßnahmen im Vergleich zu den anderen Mooren. Daher kann man davon ausgehen, dass hier bereits vor 2019 Maßnahmen umgesetzt werden können. Aus diesen Gründen wurde es, auch auf Wunsch der EU-Kommission, vorgezogen und wird vor, bzw. parallel zum Bissendorfer Moor bearbeitet.
 
Herr Nietfeld (NLWKN), Frau Kappmeier (UWB), Prof. Dr. Kaiser (Gutachter für NLWKN), Herr Heidtmann (Teamleiter UWB), Frau Brosch (NLWKN, Projektmanagement) v.l.n.r. (Fotos: J. Fahning)

Im Schwarzen Moor sollen in möglichst vielen Bereichen wieder naturnahe Wasserstände erreicht werden. Frau Brosch und Herr Nietfeld vom NLWKN (Vorhabenträger) stellten den aktuellen Planungsstand dazu vor. Durch wasserbauliche Maßnahmen soll möglichst viel Regenwasser im Moor zurückgehalten und gespeichert werden. Dazu werden vorhandene Entwässerungsgräben zurückgebaut (gekammert).

Im Anschluss daran stellte Prof. Dr. Kaiser (Gutachter) die zu beachtenden Schutzgüter nach dem UVP-Gesetz und den voraussichtlichen Erhebungsbedarf vor. Da bereits umfangreiche Daten aus dem vorangegangenen GR-Projekt vorhanden sind, wird der zusätzliche Erhebungsbedarf als relativ gering eingeschätzt. Anregungen aus dem Zuhörerkreis wurden diskutiert und aufgenommen.

Abschließend erläuterte Herr Heidtmann (UWB Hannover) den weiteren Ablauf des Planfeststellungsverfahrens:

  • Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung durch Prof. Dr. Kaiser im Auftrag des NLWKN (unter Einbeziehung der Anregungen)
  • Erstellung der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren durch NLWKN (Abgabe voraussichtlich 1. Quartal 2015)
  • Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen mit 2-wöchiger Einwendungsfrist
  • Erörterungstermin
  • Entscheidung der UWB über das Verfahren (voraussichtlich 2. Quartal 2015).

Die Anwesenden nehmen die Anregung eines Ortsratsmitgliedes auf, dass die Antragsunterlagen durch den NLWKN bzw. den Gutachter vor der öffentlichen Auslegung im Ortsrat Resse vorgestellt werden sollen.

Moorgeest

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Susanne Brosch

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
- Projektleitung Life+ Moorgeest -
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3115
Fax: +49 (0)511 / 3034-3506

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