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Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz

Wasser ist die Grundlage allen Lebens.
Grundwasser ist nicht nur ein wichtiger Teil des Wasserkreislaufs, sondern auch die Quelle unserer Trinkwasserversorgung. In Niedersachsen wird Trinkwasser zu 85 % aus Grundwasser in über 377 Trinkwassergewinnungsgebieten gewonnen.

Belastung durch intensive Bodennutzung
Landwirtschaft spielt in Niedersachsen eine wichtige Rolle. Jedoch werden häufig Dünger und Pflanzenschutzmittel in Grundwasservorkommen unter land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen eingetragen und können so die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigen. Das Hauptproblem stellen aktuell Nährstoffüberschüsse aus stickstoffhaltigen Düngern dar, die sich mit der Zeit aus dem Boden in die Gewässer verlagern. Im Grundwasser bewirkt das eine unerwünschte und schädliche Verunreinigung durch Nitrat. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit darf gemäß der Trinkwasserverordnung der Nitratgehalt 50 mg/l nicht überschreiten. Belastungen des Grundwassers sollen möglichst gar nicht erst entstehen – für einen dauerhaften Schutz ist daher Vorsorge notwendig.

Gemeinsam Grundwasser und Trinkwasser schützen!
Ein enges und vertrauensvolles Miteinander von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft ist deshalb fester Bestandteil des Grund- und Trinkwasserschutzes. Hierzu wurde 1992 das „Kooperationsmodell Trinkwasserschutz" im Niedersächsischen Wassergesetz (§ 28 NWG) verankert. Die Zielsetzung des Kooperationsmodells ist die Sicherung und Verbesserung der Qualität des Grundwassers als Quelle der Trinkwasserversorgung.

In den Trinkwassergewinnungsgebieten eines oder mehrerer Wasserversorgungsunternehmen (WVU) bestehen landesweit inzwischen über 70 lokale Trinkwasserschutzkooperationen. Gemäß der Niedersächsischen Kooperationsverordnung sind sie eigenverantwortliche Gremien der WVU und der Landbewirtschafter, die auf freiwilliger Basis mit dem gemeinsamen Interesse am Trinkwasserschutz zusammenarbeiten.

Gemeinsam mit dem NLWKN, der Wasserschutzzusatzberatung, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den jeweiligen Unteren Wasserbehörden wird nach Lösungsmöglichkeiten zum Trinkwasserschutz gesucht und ein an die standörtlichen Erfordernisse angepasstes Schutzkonzept entwickelt.

Zentrale Bausteine der Kooperationen sind:

  • Finanzhilfeverträge
    zwischen dem Land Niedersachsen und den Wasserversorgern

  • Freiwillige Vereinbarungen
    Die Finanzhilfeverträge beinhalten die finanziellen Mittel zur Umsetzung der sogenannten Freiwilligen Vereinbarungen. Es handelt sich hierbei um vertraglich vereinbarte und geförderte landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Flächenmaßnahmen zum Grundwasserschutz (z. B. reduzierte N-Düngung, Anbau von Zwischenfrüchten), die zu 100 % über die Wasserentnahmegebühr finanziert werden.

  • Gewässerschutzberatung
    Es handelt sich hierbei um eine für Landwirte kostenlose Beratungsdienstleistung zu allen praktischen Fragen des Grundwasserschutzes. Veranstaltungen, Rundschreiben, Feldversuche und Feldbesichtigungen ergänzen die Beratung, die durch die EU kofinanziert wird.

    Für die Finanzierung der Beratung und der Flächenmaßnahmen im Rahmen des Kooperationsmodells stehen etwa 17,4 Mio. € pro Jahr zur Verfügung.

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