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Pfad  >  Home  >  Naturschutz  >  Schutzgebiete  >  Merkmale der Schutzkategorien
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Naturschutz
Natura 2000 / Biotopschutz
Förderprogramme
Fachbeiträge

Schutzgebiete
Die einzelnen Naturschutzgebiete (Stand 01.01.2009)
Neue Naturschutzgebiete ab 2009
Ausweisung von Naturschutzgebieten

Merkmale der Schutzkategorien
Nationalparke
Naturschutzgebiete
Naturdenkmale
Biosphärenreservate
Landschaftsschutzgebiete
Geschützte Landschaftsbestandteile
Besonders geschützte Biotope
Besonders geschütztes Feuchtgrünland
Wallhecken
Naturparke
Statistischer Überblick
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Veröffentlichungen
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Ansprechpartner Naturschutzstationen
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Staatliche Vogelschutzwarte
CITES / Internationaler Artenschutz
Veröffentlichungen
Ansprechpartner
Infos für UNB
Steppenrasen mit Adonisröschen
Merkmale der Schutzkategorien
Das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG) bzw. das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geben die Kriterien zur Ausweisung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft vor.

In der nachstehenden Tabelle sind einige Merkmale der verschiedenen Schutzkategorien vereinfacht und in allgemeiner Form dargestellt.
Schutz-
kategorie
Unterschutzstellung durch Schutz-
intensität
räumliche Ausdehnung
Nationalpark
(§ 24 BNatSchG)
Gesetz des Niedersächsischen Landtages hoch
(mit Ausnahmen wegen Großräumigkeit und Besiedlung)
großräumig:
15.832 ha (Harz) bzw. 277.708 ha (Niedersächsisches Wattenmeer)
Naturschutz-
gebiet

(§ 24 NNatG)
Verordnungen der Landkreise, einzelner Städte und der Region Hannover als untere Naturschutzbehörde hoch sehr unterschiedlich, landesweiter Durchschnitt rund
320 ha je NSG
Naturdenkmal
(§ 27 NNatG)
Verordnungen der Landkreise, einzelner Städte, der Region Hannover sowie Satzungen einzelner Gemeinden in der Region Hannover als untere Naturschutzbehörde hoch einzelne Naturschöpfungen (überwiegend Bäume), z.T. mit (geringer) flächenhafter Ausprägung
Biosphären-
reservat

(§ 25 BNatSchG)
Gesetz des Niedersächsischen Landtages differenziert in Zonen: geschützt wie NSG, wie LSG, ohne besonderen Schutz großräumig: 56.760 ha (Niedersächsische Elbtalaue)
Landschafts-
schutzgebiet

(§ 26 NNatG)
Verordnungen der Landkreise, einzelner Städte und der Region Hannover als untere Naturschutzbehörde weniger hoch sehr unterschiedlich, landesweiter Durchschnitt 680 ha je LSG
Geschützter Landschafts-
bestandteil

(§ 28 NNatG)
Satzungen der Gemeinden bzw. Verordnungen der Landkreise, einzelner Städte und der Region Hannover als untere Naturschutzbehörde weniger hoch Bäume, Hecken, Wasserläufe u.a. Landschaftsbestandteile (überwiegend Bäume bzw. Baumschutz- Satzungen), z.T. mit (geringer) flächenhafter Ausprägung
Besonders geschützter Biotop
(§ 28 a NNatG)
Naturschutzgesetz direkt relativ hoch unterschiedlich, überwiegend kleinere Flächen
Besonders geschütztes Feuchtgrünland
(§ 28 b NNatG)
Naturschutzgesetz direkt relativ hoch

unterschiedlich, überwiegend kleinere Flächen

Wallhecke
(§ 33 NNatG)
Naturschutzgesetz direkt weniger hoch unterschiedliche Längen

Naturparke (§ 34 NNatG) sind großräumige Gebiete, die überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten bestehen; sie stellen in Niedersachsen keine eigene Schutzkategorie dar.

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