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Entwurf des Hochwasserrisikomanagement-Plans für die Elbe liegt aus

Beteiligungsmöglichkeit für die Bevölkerung/ Zehn Bundesländer beteiligt/ Presseinformation vom 22. Dezember 2014


Lüneburg/ Stade – Am Entwurf des ersten gemeinsamen Hochwasserrisikomanagement-Plans für das deutsche Einzugsgebiet der Elbe waren insgesamt zehn Bundesländer beteiligt. „Nach umfangreichen Abstimmungsrunden zwischen Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen liegt der Entwurf nun vor und kann ab dem 22. Dezember bis 22. Juni 2015 von betroffenen Behörden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen eingesehen werden“, erklärte Michael Hormann vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Neben den „elbenahen“ NLWKN-Betriebsstellen Lüneburg und Stade finden sich die Pläne auch in der Direktion des Landesbetriebes in Norden sowie in seinem Internetauftritt unter www.nlwkn.niedersachsen.de. Stellungnahmen sind bis zum 22. Juni 2015 möglich.

Der übergeordnete Plan beschreibt zusammenfassend, wie die für das Hochwasserrisikomanagement zuständigen Akteure in den Risikogebieten an der Elbe mit der Hochwassergefahr umgehen wollen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen aus verschiedenen Handlungsfeldern, mit denen negative Hochwasserfolgen für Mensch, Umwelt und Sachgüter vermindert werden sollen. Dazu gehören z.B. die Verbesserung der Hochwasservorhersage, die Optimierung des Katastrophenschutzes sowie der Bau oder die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen. Mit weiteren Maßnahmen, wie der Freihaltung von gefährdeten Bereichen durch eine hochwasserangepasste städtebauliche Planung und der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sollen ebenfalls Schäden vermindert werden. Der ebenfalls ausgelegte Umweltbericht beschreibt die möglichen Auswirkungen des Plans auf die Umwelt.

„Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt im Hinblick auf die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie vollbracht. Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten der EU auf, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen“, ergänzte Hormann. Bis Ende 2013 wurden in einem ersten Schritt für bestimmte Flüsse und das Küstengebiet Gefahren- und Risikokarten von den zuständigen Landesbehörden erstellt, in denen potenziell überflutete Gebiete und gefährdete Nutzungen dargestellt sind. Diese sind Grundlage für die weiteren Planungen.


Die Anhörungsdokumente können in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 in den nachfolgenden NLWKN-Betriebsstellen während der Dienststunden (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr) eingesehen werden:

  • NLWKN-Direktion, Am Sportplatz 23, 26506 Norden
  • NLWKN–Betriebsstelle Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg
  • NLWKN-Betriebsstelle Stade, Harsefelder Straße 2, 21680 Stade

Sie sind außerdem während des o. g. Zeitraums im Internetangebot des NLWKN verfügbar unter: www.nlwkn.niedersachsen.de

Stellungnahmen können bis zum 22. Juni 2015 auf dem Postweg an die NLWKN– Betriebsstelle Verden, GB3 - Projektgruppe HWRM, Bgm.-Münchmeyer-Straße 6, 27283 Verden (Aller) geschickt werden, oder per Mail an:

HWRM-RL@nlwkn-ver.niedersachsen.de.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2014

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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