Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert
NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 30. April 2013
Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.
Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.
Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.
Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.
Der NLWKN in Meppen hat im Landkreis Grafschaft Bentheim die ausgegrenzten Flächen folgender Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:
Die ausgegrenzten Flächen im Überschwemmungsgebiet der Vechte im Landkreis Grafschaft Bentheim zwischen der Stadt Nordhorn und der Landesgrenze zu den Niederlanden.
Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgte am 17.04.2013.
Die ausgegrenzten Flächen im Überschwemmungsgebiet der Dinkel im Landkreis Grafschaft Bentheim zwischen der Landesgrenze zu den Niederlanden und der Einmündung in die Vechte bei Neuenhaus.
Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgte am 24.04.2013.
Der NLWKN Cloppenburg hat im Landkreis Vechta folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet des Vechtaer Moorbaches im Landkreis Vechta erstreckt sich auf einer Länge von ca. 13 km auf das Gebiet der Gemeinden Goldenstedt und der Stadt Vechta.Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgte am 24.04.2013.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.04.2013
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz
