NLWKN

Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert

Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 15. Mai 2012


Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.


Der NLWKN Stade hat im Landkreis Rotenburg (Wümme) folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • Das Überschwemmungsgebiet des Rhalandsbaches im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt auf dem Gebiet der Samtgemeinde Zeven. Es erstreckt sich über rund 3,5 km zwischen Aspe und der Einmündung in die Aue-Mehdem in Zeven entlang des Rhaladsbaches. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 18.04.2012.
  • Das Überschwemmungsgebiet der Bever im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt auf dem Gebiet der Stadt Bremervörde. Es erstreckt sich über rund 8 km zwischen Plönjeshausen und der Einmündung in die Oste entlang der Bever.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 18.04.2012.

Der NLWKN Süd hat in den Landkreisen Gifhorn und Peine und der Stadt Wolfsburg folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • § Der NLWKN hat den Bereich der Landkreise Gifhorn und Peine, der von einem hundertjährlichen Hochwasser der Aller mit einer Länge von 15,2 km und der Oker mit einer Länge von 31 km überschwemmt wird, ermittelt und in Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Samtgemeinden Papenteich und Meinersen sowie der Stadt Gifhorn im Landkreis Gifhorn und auf das Gebiet der Gemeinde Wendeburg, Ortsteil Neubrück im Landkreis Peine. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 25.04.2012
  • § Der NLWKN hat den Bereich des Landkreises Gifhorn, der von einem hundertjährlichen Hochwasser der Ise auf einer Länge von 12,0 km und der Fulau auf einer Länge von 4,7 km überschwemmt wird, ermittelt und in Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Samtgemeinden Wesendorf und Hankensbüttel sowie der Stadt Wittingen im Landkreis Gifhorn. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 25.04.2012.

Der NLWKN Süd hat in den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt und der Stadt Wolfsburg folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • Der NLWKN hat den Bereich der Landkreise Gifhorn und Helmstedt sowie der Stadt Wolfsburg, der von einem hundertjährlichen Hochwasser der Aller (Länge 32,422 km) und der Nebengewässer Wipperaller (Länge 8,4 km, Steekgraben/Hehlinger Bach (Länge 8,208 km) und Lapau (Länge 6,34 km) überschwemmt wird, ermittelt und in Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Wolfsburg sowie das Gebiet der Samtgemeinden Boldecker Land und Brome im Landkreis Gifhorn und auf das Gebiet der Samtgemeinde Velpke im Landkreis Helmstedt. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 02.05.2012.

Der NLWKN Süd hat in den Landkreisen Wolfenbüttel und Goslar und der Stadt Salzgitter folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

  • Der NLWKN hat den Bereich des Landkreise Wolfenbüttel und Goslar sowie der Stadt Salzgitter, der von einem hundertjährlichen Hochwasser der Warne überschwemmt wird, ermittelt und in Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf einer Länge von 17,3 km auf das Gebiet der Samtgemeinden Odenwald und Schladen im Landkreis Wolfenbüttel und der Gemeinde Liebenburg im Landkreis Goslar sowie der Stadt Salzgitter. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 30.05.2012

§ Der NLWKN hat den Bereich des Landkreises Wolfenbüttel, der von einem hundertjährlichen Hochwasser des Brückenbachs überschwemmt wird, ermittelt und in Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf einer Länge von 4,209 km auf das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel im Landkreis Wolfenbüttel. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 30.05.2012.

Der NLWKN Sulingen hat im Landkreis Nienburg folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

  • Der NLWKN hat den Bereich des Landkreises Nienburg, der von einem hundertjährlichen Hochwasser des Bärenfallgrabens überschwemmt wird, ermittelt und in Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf einer Länge von 2,26 km auf das Gebiet der Stadt Nienburg. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 09.05.2012.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2012

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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