Schutz vor Hochwasser: Überschwemmungsgebiete gesichert
Presseinformation vom 19. April 2010 // NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt
Sie wurden auf der Grundlage von Messungen und Berechnungen genau ermittelt – die Überschwemmungsgebiete, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in ganz Niedersachsen vorläufig gesichert hat. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.
Die Grenzen für das Überschwemmungsgebiet ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, getreu der Devise "Vorbeugung ist der beste Schutz vor Hochwasser". Der Landesbetrieb liefert den Unteren Wasserbehörden – also den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie und sichert diese Gebiete vorläufig. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. "Gesetzliche Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und fast zum Nulltarif zu habender Beitrag zum Hochwasserschutz, um die Bevölkerung vor Hochwasserereignissen zu schützen", heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. Dabei geht es vor allem darum, Hochwässerschäden zu minimieren.
Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.
Der NLWKN hat aktuell folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:
- Das Überschwemmungsgebiet der Schunter im Landkreis Helmstedt und der Stadt Wolfsburg erstreckt sich über eine Länge von ca. 34 km von der Grenze zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Braunschweig an der Schunterbrücke der ehemaligen Bahnstrecke Braunschweig - Lehre bis zur Einmündung der Laagschunter auf Höhe der Landesstraße L 626 bei Süpplingen auf dem Gebiet der Gemeinde Lehre, der Stadt Königslutter am Elm und der Samtgemeinde Nord-Elm im Landkreis Helmstedt und auf dem Gebiet der Stadt Wolfsburg.
- Das Überschwemmungsgebiet der Wispe erstreckt sich auf einer Länge von ca. acht km über die Landkreise Holzminden und Hildesheim (Flecken Delligsen und Stadt Alfeld).
- Das Überschwemmungsgebiet des Bakumer Baches liegt im Landkreis Vechta und betrifft die Gemeinde Bakum. Es erstreckt sich auf einer Strecke von 5,4 km zwischen der Bundesautobahn A1 und der Ortslage Bakum.
- Das Überschwemmungsgebiet des Schierenbaches erstreckt sich auf einer Länge von 1,6 km; betroffen ist die Gemeinde Bakum im Landkreis Vechta.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010

