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FFH-Gebiet 260 Bielstein bei Lautenthal

EU-Nr.: DE-4127-331


Das FFH-Gebiet „Bielstein bei Lautenthal“ umfasst die steilen Westhänge des Bielsteins im Norden der im Naturraum Oberharz liegenden Bergstadt Lautenthal. Am Fuß des insbesondere aus Tonschiefer des Erdaltertums aufgebauten Hangs fließt die Innerste.

Das Gebiet wird durch einige steile Felswände und kleinere Klippenbereiche etwas oberhalb des Innerstetals geprägt. An den zum größten Teil von Laubbäumen beschatteten Felsen aus Tonschiefer ist eine von Moosen, Farnen und Flechten dominierte Felsspaltenvegetation ausgebildet. Während viele Moos- und Flechtenarten nur flache Polster oder auf den ersten Blick unscheinbare Krusten direkt auf dem Gestein bilden, wachsen Farne und verschiedene Gräser auf den flachen Humusablagerungen in Felsspalten oder auf Felsköpfen. Zwischen verbreiteten Pflanzenarten wie dem Braunen Streifenfarn wachsen im Gebiet auch seltene Arten, zu denen der stark gefährdete Nordische Streifenfarn gehört. An einigen Stellen finden sich in den Tonschiefern Lagen aus Kalkstein – hier wachsen kleinflächig auch kalkspezifische Moose und Flechten.

LRT 8220 - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation   Bildrechte: A. Kruse
LRT 8220 - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
Nordischer Streifenfarn (Asplenium septentrionale)   Bildrechte: A. Kruse
Nordischer Streifenfarn (Asplenium septentrionale)
Beschattete Silikatfelsen   Bildrechte: A. Kruse
Beschattete Silikatfelsen
Alte, knorrige Hainbuchen auf Silikatgestein   Bildrechte: A. Kruse
Alte, knorrige Hainbuchen auf Silikatgestein
FFH 260   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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