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EU-Vogelschutzgebiet V55 Solling

DE4223-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Solling“ umfasst drei Ausschnitte der weitläufigen Wälder auf den Anhöhen des Sollings, einem markanten Höhenzug im Weser-Leine-Bergland, der sich zwischen den Städten Holzminden und Höxter im Nordwesten und Hardegsen im Südosten erstreckt.

Die Teilgebiete weisen struktur- und altholzreiche Wälder unterschiedlicher Höhenstufen auf. In den Hochlagen dominieren Buchenmischwälder und alte Fichtenaufforstungen mit eingestreuten, teilweise wiedervernässten Hochmoorbereichen und vereinzelten Bachtälern. In tieferen Lagen herrschen naturnahe Hainsimsen-Buchenwälder vor. Im südlichen Teilareal finden sich neben naturnahen Buchenmischwäldern zahlreiche alte Eichen sowie an den Steilhängen der Weser Schlucht- und Hangwälder.

Der Solling ist ein wichtiger Lebensraum für waldbewohnende Vogelarten wie Eulen, Spechte und Greifvögel, die auf großflächige, alt- und totholzreiche und störungsarme Gebiete angewiesen sind.

Die Hochlagen mit ihren großflächigen Altholzbeständen und vereinzelten Hochmooren sind ein wichtiger Verbreitungsschwerpunkt der kleinsten europäischen Eulenart, dem Sperlingskauz. In den strukturreichen, buchendominierten Laub- und Mischwäldern legt der störungsempfindliche Schwarzstorch große Horste in den Baumkronen an, während Grau- und Schwarzspecht in selbstgezimmerten Baumhöhlen brüten. Der Raufußkauz, die weitere wertbestimmende Kleineulenart im Solling, bevorzugt die großen Schwarzspechthöhlen als Brutplatz. Auch der Mittelspecht brütet in hoher Siedlungsdichte vor allem in den von alten Eichen geprägten Teilflächen.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf den oben verlinkten Webseiten der FFH-Gebiete 130 „Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental“, 131 „Wälder im östlichen Solling“ und 401 „Wälder im südlichen Solling“.


Mittelspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Mittelspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Schwarzstorch - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Schwarzstorch - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Raufußkauz - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: M. Varesvuo / blickwinkel.de
Raufußkauz - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V55   Bildrechte: Gunnar Jacobs
Solling
Mecklenbruch   Bildrechte: NLWKN
Mecklenbruch
Mecklenbruch   Bildrechte: L. Rasper
Mecklenbruch
Mecklenbruch - Moorsteg   Bildrechte: L. Rasper
Mecklenbruch - Moorsteg
V55   Bildrechte: Ortrun Schwarzer
Hellental im Solling
V55   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Hellental
V55  
  

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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