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FFH-Gebiet 081 Örtze mit Nebenbächen

EU-Nr.: DE-3026-301


Das FFH-Gebiet „Örtze mit Nebenbächen“ umfasst mit der Örtze sowie ihren Nebenbächen Kleine Örtze, Wietze und Weesener Bach naturnah mäandrierende, von vielfältigen Uferstrukturen begleitete Fließgewässer zwischen Munster im Norden und Winsen (Aller) im Süden. Die Örtze entspringt nördlich von Munster, durchfließt den Naturraum Südheide in südwestlicher Richtung bis sie nahe Wolthausen in die Aller-Talsandebene eintritt und bei Winsen (Aller) in die Aller einmündet.

Die Örtze und ihre Nebenbäche entsprechen im nahezu gesamten Gebiet dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Von dem kühlen, klaren und sauerstoffreichen Wasser der Örtze profitieren mitunter die Groppe, ein am Gewässergrund lebender Kleinfisch, und die besonders geschützten Tierarten Fluss- und Bachneunauge. Schmale Gehölzsäume aus Auenwäldern mit Erlen und Eschen begleiten die Fließgewässer über weite Strecken und tragen, ebenso wie einige Bestände feuchter Hochstaudenfluren und kleine, teils naturnahe und nährstoffreiche Stillgewässer, zur Strukturvielfalt entlang der Örtze bei. In den wertvollen Auenlebensräumen finden sich viele mitunter auch streng geschützte Tierarten wie Biber und Fischotter, Knoblauchkröte und Moorfrosch sowie verschiedene Libellenarten wie die Grüne Flussjungfer.

Die an das Fließgewässer und seine Uferstrukturen angrenzende Niederung der Örtze wird insbesondere von Intensiv- und nährstoffreichem Nassgrünland sowie von Ackerflächen geprägt. Unter anderem südlich von Hermannsburg haben sich unter extensiver Nutzung magere Flachland-Mähwiesen entwickelt. Auf den an die Aue angrenzenden, nährstoffarmen Geestböden finden sich alte bodensaure Eichenwälder und Nadelforsten – letztere sind Zeugnisse der großflächigen Aufforstungen, die insbesondere im 19. Jahrhundert das Erscheinungsbild der niedersächsischen Heidegebiete maßgeblich veränderten. Kleinflächig haben sich im Gebiet aber trockene von der Besenheide dominierte Heiden, teils mit Wacholderbeständen, erhalten. Vor allem im vermoorten Tal der Kleinen Örtze und am Oberlauf der Örtze bilden Moorwälder, Übergangs- und Schwingrasenmoore, Fragmente lebender Hochmoore sowie dystrophe, das heißt nährstoffarme, durch Huminsäuren bräunlich gefärbte Stillgewässer ein Mosaik weiterer wertvoller Biotope.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V30 „Truppenübungsplätze Munster Nord und Süd“.

Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche und Weide an der Kleinen Örtze   Bildrechte: ALAND
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche und Weide an der Kleinen Örtze
LRT 7150 - Torfmoorschlenken mit Schnabelried-Gesellschaften an der Kleinen Örtze   Bildrechte: ALAND
LRT 7150 - Torfmoorschlenken mit Schnabelried-Gesellschaften an der Kleinen Örtze
LRT 4030 - Trockene Heiden an der Oberen Örtze   Bildrechte: ALAND
LRT 4030 - Trockene Heiden an der Oberen Örtze
Die Örtze südlich Kreutzen - LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation   Bildrechte: ALAND
Die Örtze südlich Kreutzen - LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
Artenreiches Feuchtgrünland entlang der Örtze   Bildrechte: ALAND
Artenreiches Feuchtgrünland entlang der Örtze
FFH081  

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete und durch eine Vereinbarung mit dem Bund gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

(Erhaltungsziele des Bundes werden noch erstellt.)

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
(Maßnahmen-/Managementplan des Bundes wird noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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