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Entnahme von Wasser aus dem DEK für das KKE

Wasserrechtliche Bewilligung erteilt - Bekanntmachung und Auslegung folgen


Der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE) wurde die Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK) für das Kernkraftwerk Emsland (KKE) mit Bescheid vom 29.12.2017 erteilt. Die Bewilligung wird zusammen mit den Antragsunterlagen in der Stadt Lingen (Ems) und der Gemeinde Emsbüren in der Zeit vom 19.01. bis zum 01.02.2018 (einschließlich) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf das in der nebenstehenden Info-Spalte abgelegte Muster der öffentlichen Bekanntmachung sowie der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung der Bewilligung wird hingewiesen. Es gilt jedoch der offizielle Bekanntmachungstext der Kommunen.

Das derzeitige Entnahmerecht besteht seit dem 25.02.1988. Die bisherige Bewilligung ist auf 30 Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 24.02.2018. Die jetzt gegenüber der KLE erteilte Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem DEK für den weiteren Betrieb und den späteren Rückbau des KKE gilt für die nächsten 20 Jahre. Im Rahmen der Bewilligung sollen bis Ende des Jahres 2022 für die noch vorgesehene Energieerzeugung durch das KKE sowie für ein Übergangsjahr - wie auch schon bisher - maximal 39.826.656 m³/a Wasser aus dem DEK entnommen werden können; ab 2024 wird der KLE für den sich anschließenden Nachkühlbetrieb sowie die Phase des gesicherten Rückbaus des Kernkraftwerks eine reduzierte Entnahmemenge an Wasser aus dem DEK bis zur Höhe von 8.000.000 m³/a erlaubt sein.

Zur näheren Prüfung des Antrags der Fortsetzung der Bewilligung zur Wasserentnahme zum Zweck der Kühlwasserversorgung des KKE hatte der Antragsteller neben den Erläuterungen des Vorhabens, diversen Lageplänen und Zeichnungen auch einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Unterlagen zur FFH-Vorprüfung (FFH-VP) für das FFH-Gebiet "Ems", ein Gewässerökologisches Gutachten (GÖK) zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. mit den Bewirtschaftungszielen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie eine gutachterliche naturschutzfachliche Bewertung bzgl. Fische und Neunaugen beigefügt.

Neben der Wasserentnahme selbst und den damit in Zusammenhang stehenden wasserwirtschaftlichen Fragen haben somit im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren auch gewässerökologische und naturschutzfachliche Themen sowie insbesondere etwaige entnahmebedingte Auswirkungen auf die aquatische Fauna eine Rolle gespielt. Den meisten der vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen konnte jedoch durch die Verfügung von Nebenbestimmungen Rechnung getragen werden.

Nähere Einzelheiten zu der Entscheidung können Sie der in der Info-Spalte abgelegten Bewilligung entnehmen; die zum Bestandteil der Bewilligung erklärten Antragsunterlagen finden Sie nachstehend. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht in den Kommunen ausgelegten Unterlagen.

Antrag und Erläuterungsbericht

(nicht vollständig barrierefrei)

Karten und Pläne

(nicht vollständig barrierefrei)

Zeichnungen und Schemata

Die nachfolgend benannten Unterlagen befinden sich lediglich in den Originalunterlagen beim Antragsteller und der wasserrechtlichen Zulassungsbehörde, da diese Unterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.

(nicht vollständig barrierefrei)

Fachbeiträge und Gutachten

(nicht vollständig barrierefrei)

  Bildrechte: Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH

Entnahmebauwerk am DEK bei Kanal-km 139,65

Bekanntmachung und Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung des NLWKN sowie ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung der Bewilligung durch die betroffenen Kommunen - Stadt Lingen (Ems) und Gemeinde Emsbüren (Internet-Darstellung der Stadt Lingen (Ems) vom 12.01.2018). Es gelten die offizielle Bekanntmachung der Kommunen in der örtlichen Tagespresse sowie die Veröffentlichung des NLWKN im Nds. Ministerialblatt vom 17.01.2018.

(nicht vollständig barrierefrei)

  Öffentliche sowie ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung der Unterlagen der Bewilligung
(PDF, 0,11 MB)

Wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem DEK

(nicht vollständig barrierefrei)

  Bewilligung vom 29.12.2017
(PDF, 0,73 MB)

Artikel-Informationen

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