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Die Eingriffsregelung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes

Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen


Beiheft 16 (1987), 60 S., vergriffen
von Hans Meier

Inhalt

I GRUNDLAGEN
1 Die Stellung der Eingriffsregelung im NNatG

1.1 Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
1.2 Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Ziele und Grundsätze
2 Inhalte der Eingriffsregelung
2.1 Begriff des Eingriffs
2.1.1 Gestalt/Nutzung von Grundflächen
2.1.2 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
2.1.3 Landschaftsbild
2.1.4 Eingriffstatbestand
2.1.4.1 Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen
2.1.4.2 Erheblichkeit von Beeinträchtigungen
2.1.4.3 Primär- und Sekundärwirkungen von Eingriffen
2.2 Verpflichtungen des Verursachers
2.2.1 Grundsatz
2.2.2 Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
2.2.3 Ausgleichsmaßnahmen
2.2.4 Ersatzmaßnahmen
2.3 Verfahrensregelungen, Zuständigkeiten
2.3.1 Grundsätzliche Bemerkungen zu § 56 (1)
2.3.2 Genehmigungs- oder anzeigepflichtige Eingriffe
2.3.3 Planfeststellungspflichtige Eingriffe
2.3.4 Genehmigungsfreie Eingriffe durch oder unter der Leitung von Behörden
2.3.5 Duldungsverpflichtung des Eigentümers
2.3.6 Sonderregelungen bei Eingriffen durch Bodenabbauvorhaben
2.4 Eingriffe in nach NNatG geschützten Landschaftsteilen oder -bestandteilen
3 Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde bei eingriffsrelevanten Vorhaben nach NNatG
3.1 Anhörung nach § 56
3.2 Gutachtliche Stellungnahme nach § 14/15
3.3 Benehmen
3.3.1 Benehmensherstellung nach § 13/15
3.3.2 Benehmensherstellung nach § 14
4 Erfolgskontrolle

II BEISPIEL STRASSENBAU
5 Der gemeinsame Runderlass des MW und des ML vom 13. 6. 1983 über die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Straßenbau; Zusammenarbeit zwischen Straßenbau- und Naturschutzverwaltung

5.1 Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde gemäß § 56 NNatG und Gem.RdErl
5.1.1 Unterrichtung über das Vorhaben
5.1.2 Stellungnahme gemäß Anlage 1, Nrn. 1 und 2 des Gem.RdErl
5.1.3 Bekanntgabe der entwickelten Lösungsvarianten
5.1.4 Bewertung der Varianten aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
5.2 Weitere Konkretisierung der Straßenplanung
5.3 Gutachtliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde gemäß §14 NNatG und Gem.RdErI
5.4 Benehmensherstellung bei der Erarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans

III ZUSAMMENFASSUNG
Literatur
Gesetze, Verordnungen, Erlasse
Ergänzende Anmerkungen zur Differenzierung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von W. Breuer (1991)

III ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende Arbeit erläutert in ihrem ersten Abschnitt (I GRUNDLAGEN) die rechtlichen Inhalte der Eingriffsregelung des Niedersächsischen Naturschutz-Gesetzes (NNatG) vom 20. 3. 1981 und gibt grundsätzliche fachliche Hinweise für die praktische Anwendung dieser Vorschrift. Neben der näheren Bestimmung wichtiger Begriffe werden Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten beschrieben. Insbesondere wird auf die verschiedenen Formen der Beteiligung der Naturschutzbehörde bei eingriffsrelevanten Vorhaben eingegangen.

Im zweiten Teil (II BEISPIEL STRASSENBAU) wird anhand eines fiktiven planfeststellungspflichtigen Straßenbauvorhabens beispielhaft verdeutlicht, wie sich das Zusammenwirken der Straßenbau und der Naturschutzverwaltung auf der Grundlage der Vorschriften der Eingriffsregelung und eines darauf aufbauenden niedersächsischen Zusammenarbeitserlasses gestaltet und wie die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde inhaltlich aufgebaut werden können.

Eingriffsregelung   Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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