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LNG-Terminal Wilhelmshaven - FSRU Wilhelmshaven GmbH

WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS FÜR DIE EINLEITUNG VON ABWASSER AUS DEM BETRIEB EINER FSRU IN DIE JADE VOR WILHELMSHAVEN ERTEILT


Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen.

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH hat beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das o. g. Vorhaben gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 4, §§ 10, 12 und 57 WHG i. V. m. § 2 IZÜV und den §§ 5, 7 und 10 LNGG beantragt.

Am Standort Voslapper Groden Nord 2 in Wilhelmshaven plant die Antragstellerin den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU), also einer stationären schwimmenden Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG), mit einer Regasifizierungskapazität von bis zu 5 Mrd. Nm³ pro Jahr.

Der NLWKN – Direktion hat der Firma FSRU Wilhelmshaven GmbH mit Bescheid vom 6. 3. 2024 die wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt, Abwasser aus dem Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) in die Jade vor Wilhelmshaven einzuleiten.

Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidungen zu informieren. Die hierfür erforderlichen Informationen in Form der wasserrechtlichen Erlaubnis finden Sie ab dem 4. 4. 2024 in der nebenstehenden Infospalte.

Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG:

Der Tätigkeit der FSRU Wilhelmshaven GmbH ist kein BVT-Merkblatt zuzuordnen.

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