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Überschwemmungsgebiete an der Flöthe im Landkreis Diepholz vorläufig gesichert

NLWKN identifiziert Gefahren auf einer Länge von circa zwölf Kilometern Wagenfeld


Wagenfeld. Gefahren aufzeigen und Schäden im Vorfeld vermeiden – darauf zielt der vorbeugende Hochwasserschutz ab. Aus diesem Grund identifizieren und sichern Fachleute des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) neue Überschwemmungsgebiete an niedersächsischen Gewässern. Nach umfangreichen Messungen und Berechnungen hat der NLWKN im Landkreis Diepholz ein neues Überschwemmungsgebiet der Flöthe ermittelt und vorläufig gesichert. Konkret geht es um Flächen entlang der Flöthe auf dem Gebiet der Gemeinden Wagenfeld und Wehrbleck. Die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das der Landkreis Diepholz durchführen wird.

In einem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren wurde im Auftrag des Landesbetriebs das hydraulische Modell der Flöthe auf Grundlage eines neuen digitalen Geländemodells aktualisiert. Die neuen Daten sind die Basis für die Ermittlung jener Flächen, die im Rahmen eines statistisch einmal in hundert Jahren auftretenden Hochwasserereignisses – der sogenannte HQ-100-Fall – von Überschwemmungen betroffen wären.

Das Überschwemmungsgebiet der Flöthe erstreckt sich auf einer Länge von circa zwölf Kilometern. Der Untersuchungsraum zur Berechnung beginnt in einem landschaftlichen Gebiet, unmittelbar zur Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen, südlich der Gemeinde Wagenfeld. Von hier aus fließt das Gewässer nahezu durchgehend in nordöstliche Richtung bis zur Einmündung in die Wagenfelder Aue auf dem Gebiet der Gemeinde Wehrbleck.

Hintergrund: In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. „Einerseits dient die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dazu, die Bevölkerung für die oftmals nicht bewusste Hochwassergefahr zu sensibilisieren. Gleichzeitig können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden reduziert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete klare gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten“, erklärt Bernd Lehmann, Leiter der Betriebsstelle Sulingen, des NLWKN.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die sogenannte „HQ100“-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung gelten einheitliche Kriterien.

Der Verordnungstext und die Arbeitskarten zur vorläufigen Sicherung können beim Landkreis Diepholz eingesehen werden. Zudem wird das neue Überschwemmungsgebiet am 7. Dezember 2022 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

NLWKN-Logo Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2022

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
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