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Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

NLWKN gibt Daten zu Luhe und Bassener Mühlengraben an Landkreise // Presseinformation vom 24. August 2016


Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Diese Arbeiten wurden nun in den Landkreisen Verden und Heidekreis für die Luhe sowie den Bassener Mühlengraben abgeschlossen.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind fast 5.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz. Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren.“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des Umweltministeriums zu betrachten.



Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) das Bassener Mühlengrabens liegt im Bereich des Landkreises Verden in der Gemeinde Oyten und der Stadt Achim. Es beginnt im Uesener Moor unterhalb der Einmündung des Gewässers Scheefmoorgraben und erstreckt sich stromab bis zur Mündung in die Wümme über eine Länge von rund acht Kilometern. In diesem Verlauf durchfließt der Bassener Mühlegraben die Ortschaften Bassen und Breitenmoor.

Das ÜSG des Bassener Mühlengrabens überdeckt eine Fläche von rund 5.342 Hektar.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 31. August 2016.


Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Luhe liegt im Bereich des Landkreises Heidekreis in der Gemeinde Bispingen. Es beginnt an der Kreisstraße 5 in der Ortschaft Hützel unmittelbar an der Einmündung des Gewässers Wittenbeck und erstreckt sich stromab über eine Länge von rund fünf Kilometern. In diesem Verlauf durchfließt die Luhe mehrere Teiche und ufert stellenweise bis zu 100 Meter aus.

Das ÜSG der Luhe überdeckt eine Fläche von rund 21 Hektar.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 24. August 2016.


Bassener Mühlengraben Bildrechte: NLWKN
Bassener Mühlengraben
Luhe Bildrechte: NLWKN
Luhe

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2016

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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