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Hadelner Kanalschleuse: Genehmigung zum Neubau liegt vor

Umfangreiches Verfahren bereits nach elf Monaten abgeschlossen


Lüneburg/ Otterndorf – Die Genehmigung zum Neubau der Hadelner Kanalschleuse im Schifffahrtsweg Elbe-Weser ist erteilt: „Wir konnten das erforderliche Zulassungsverfahren bereits nach elf Monaten abschließen, obwohl nach dem Erörterungstermin noch ein Änderungsantrag gestellt wurde“, freute sich Claudia Wiens von der Direktion des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), die das Verfahren federführend betreut hat. „Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden vier private Einwendungen erhoben, ferner haben drei Naturschutzvereinigungen und 22 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgegeben“, ergänzte die Juristin.

Der nun ergangene Planfeststellungsbeschluss sieht vor, die 1854 errichtete vorhandene Schleuse innerhalb von vier Jahren abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Neben der eigentlichen Schleusenanlage sind die Herstellung eines Betriebsgebäudes und entsprechender Betriebsflächen vorgesehen. Drüber hinaus werden die Deichanschlüsse angepasst und eine Sohlsicherung im Außentief zur Elbe hergerichtet. Des Weiteren sind naturschutzrechtliche Kompensationen im Umfeld der Schleuse, hauptsächlich jedoch im Naturschutzgebiet Schnook in der Gemeinde Geversdorf vorgesehen.

Der Schleusenbetrieb wird für die Dauer der Kernbauzeit von ca. drei Jahren eingestellt. Während der Bauzeit steht die Schleuse für die Entwässerung des Hinterlandes nicht zur Verfügung. Dann ist eine Entwässerung mit Hilfe von Pumpen vorgesehen. „Sehr viele Beteiligte haben im Verfahren gefordert, die Anlagen für die Entwässerung während der Bauphase so zu gestalten, dass sie nach Bauabschluss für ein Spitzenschöpfwerk sinnvoll weitergenutzt werden können. Daraufhin haben der Unterhaltungsverband und der Antragsteller eine Vereinbarung zur Übernahme der Entwässerungsanlagen nach Bauende abgeschlossen“, berichtete Wiens.

Der Planfeststellungsbeschluss und die dazu gehörenden Unterlagen liegen im August für zwei Wochen bei den Städten Cuxhaven, Geestland und Bremerhaven, den Samtgemeinden Land Hadeln, Am Dobrock, Börde Lamstedt sowie den Gemeinden Wurster Nordseeküste und Schiffdorf aus. Der konkrete Zeitraum wird vorher ortsüblich bekanntgemacht.

Die Bekanntmachung mit weiteren Einzelheiten sowie Auszügen aus den Planunterlagen sind ab August auch im Internetauftritt des NLWKN unter www.nlwkn.niedersachsen.de zu finden.
Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2017

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