Kennzeichen: NSG WE 032
In dem rund 14 ha großen Schutzgebiet wurde ein kleiner Ausschnitt der früher weithin landschaftsbestimmenden Heide bis heute erhalten. Eingebettet in die stellenweise mit Kiefernanflug verbuschte Heide findet sich ein Großsteingrab, das sog. "Königsgrab" sowie sechs weitere, mehr oder weniger vollständig zerstörte Grabanlagen.
Zuständig ist der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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