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Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert

In den Regionen Osnabrück und Hildesheim / Presseinformation vom 6. November 2015


„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, sind sich Dorothea Altenhofen aus Meppen und Dr. Joseph Hölscher aus Hildesheim sicher. Sie sind beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) zuständig für die Vorbereitung der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete in den Regionen Osnabrück und Hildesheim veröffentlicht.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Altenhofen und Hölscher betonen: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.

Der NLWKN hat aktuell folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Hase im Landkreis Osnabrück liegt auf dem Gebiet der Stadt Quakenbrück, Gemeinde Gehrde, Stadt Bersenbrück, Gemeinde Alfhausen, Gemeinde Rieste, Stadt Bramsche und der Gemeinde Badbergen. Das Überschwemmungsgebiet betrifft eine Gewässerlänge von ca. 40 km vom Mittellandkanal bis zur Sohlengleite in Quakenbrück.

Das Überschwemmungsgebiet der Beuster und der Warmen Beuster im Landkreis Hildesheim und in der Stadt Hildesheim beginnt an der Mündung der Beuster in die Innerste und erstreckt sich für die Beuster bis oberhalb des Sportplatzes an der L 485, für die Warme Beuster bis unterhalb der Straßenquerung Broyhansweg. Die Fläche beträgt rund 75,6 Hektar.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2015

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