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Überschwemmungsgebiete im Landkreis Celle vorläufig gesichert

Berechnungen erfolgten für Lutter, Schmalwasser und Aschau/ Pressemitteilung vom 13. Juni 2017


Celle/ Verden - "Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete in den Landkreisen Osterholz und Rotenburg/ Wümme veröffentlicht.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind knapp 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.


Der NLWKN in Verden hat im Landkreis Celle folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Lutter liegt im Bereich des Landkreises Celle. Betroffen sind die Samtgemeinde Lachendorf und die Gemeinde Eschede. Es beginnt an der Einmündung in die Lachte unweit der Ortschaft Jarnsen und erstreckt sich über eine Länge von 16,5 km stromauf bis kurz unterhalb der Einmündung der Ahrbeck.

Das ÜSG der Lutter überdeckt eine Fläche von rund 99,04 Hektar.

Die Veröffentlichung der Vorläufigen Sicherung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 7.6.2017


Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Schmalwassers liegt im Bereich des Landkreises Celle. Betroffen ist die Samtgemeinde Lachendorf. Es beginnt an der Einmündung in die Lutter in der Ortschaft Bargfeld und erstreckt sich über eine Länge von 2,5 km stromauf bis unweit der Grenze zum Landkreis Gifhorn.

Das ÜSG des Schmalwassers überdeckt eine Fläche von rund 12,6 Hektar.

Die Veröffentlichung der Vorläufigen Sicherung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 14.6.2017


Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Aschau liegt im Bereich des Landkreises Celle. Betroffen sind die Gemeinde Eschede und die Samtgemeinde Lachendorf. Es beginnt an der Einmündung in die Lachte unweit der Ortschaft Beedenbostel und erstreckt sich über eine Länge von rund 20,3 km stromauf bis kurz unterhalb des Zusammenflusses von Daller Bach und Drellebach.

Das ÜSG der Aschau überdeckt eine Fläche von rund 169,55 Hektar.

Die Veröffentlichung der Vorläufigen Sicherung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 21.6.2017
Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2017

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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