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Überschwemmungsgebiete: Haaren und Putthaaren im Blick

NLWKN ermittelt Gebiet im Landkreis Ammerland


  Bildrechte: NLWKN
Wissen, wo Gefahr droht: Wie hier im Frühjahr 2012 (Blick stromaufwärts beim Pegel Düwelshoop) hat auch die Haaren im Hochwasserfall ein Risikopotenzial. Diese Gefahren wieder ins Bewusstsein zu rücken ist ein wichtiges Ziel der NLWKN-Experten.

Brake-Oldenburg „Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Gefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Ute Schlautmann vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Geschäftsbereichsleiterin in der NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg begründet damit auch die Aktivitäten ihrer Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Entsprechend den Vorgaben aus der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und dem Niedersächsischen Wassergesetz wurde nun für die im Landkreis Ammerland gelegenen Gewässer Haaren und Putthaaren ein Überschwemmungsgebiet neu ermittelt. Eine aktualisierte Datenlage hatte die Überarbeitung des vor 40 Jahren erstmals festgesetzten Gebietes erforderlich gemacht.

Bereits seit 1977 liegt für den untersuchten Bereich ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet vor. Dieses musste aufgrund aktueller Daten jedoch dringend überarbeitet werden. „Die bei Hochwasserereignissen in den letzten Jahrzehnten gesammelten zusätzlichen Daten und Erkenntnisse konnten dabei helfen, unsere Prognosen für zukünftige Gefahrenlagen weiter zu verbessern“, erklärt Ute Schlautmann. Das neu ermittelte Überschwemmungsgebiet der Haaren und Putthaaren liegt in der Gemarkung Ofen (Gemeinde Bad Zwischenahn) im Landkreis Ammerland. Es beginnt am Zusammenfluss der Haaren und Putthaaren im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens Petersfehn und erstreckt sich an der Haaren rund 1,4 Kilometer stromaufwärts bis zur Westerholtsfelder Straße. An der Putthaaren verläuft das Überschwemmungsgebiet ebenfalls 1,4 Kilometer weit stromaufwärts bis 680 Meter über die Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Bad Zwischenahn hinaus. Zusammengenommen hat das Überschwemmungsgebiet eine Gesamtfläche von knapp 90 Hektar.

Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten sind umfangreiche Messungen und Berechnungen, die im Auftrag des NLWKN durchgeführt werden. In Niedersachsen müssen dabei Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind über 6.000 Kilometer abgearbeitet - das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten dabei einheitliche Kriterien. Als Richtwert gelten Hochwasser von solchen Ausmaßen, wie sie statistisch alle hundert Jahre zu erwarten sind. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, denn: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“, so Schlautmann.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch.

Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2018

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