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Nordharzverbundsystem: Neue Bewilligungen beantragt

Bisherige Rechte der Harzwasserwerke enden 2017– neue Pläne liegen aus // Presseinformation vom 10. Juni 2016


Das Nordharzverbundsystem der Harzwasserwerke besteht aus den Talsperren an Oker, Grane und Innerste sowie den Beileitungsystemen Oker-Grane-Stollen, Innerste-Druckrohrleitung und den Ableitungen Dammgraben, Schalker Graben und Gose. Das System spielt eine wichtige Rolle in der Trinkwasserversorgung großer Teile Niedersachsens und im regionalen Hochwasserschutz. Da die für das Nordharzverbundsystem erteilten befristeten Wasserrechte zum 31. Dezember 2017 auslaufen, haben die Harzwasserwerke beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Braunschweig einen Antrag auf Neufassung der wasserrechtlichen Bewilligungen für den Zeitraum vonn2018 bis 2048 gestellt. „Es ist geplant, beim Weiterbetrieb der drei Talsperren einschließlich der genannten Anlagen die Betriebspläne aufgrund neuester Daten und Erkenntnisse zu optimieren. Neben einer Erhöhung der Rohwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung sollen insbesondere die Hochwasserrück-halteräume vergrößert und der Talsperrenbetrieb insgesamt ökologischer ausgerichtet werden“, erläutert Arndt Schulz vom NLWKN, der das Verfahren betreut.

Der Antrag und die Unterlagen werden vom 14. Juni bis einschließlich 13. Juli 2016 an folgenden Orten zur Einsichtnahme ausgelegt: Bei den Städten Bad Salzdetfurth, Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Hildesheim, Langelsheim, Salzgitter und Wolfenbüttel, den Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse, Lutter am Barenberge und Oderwald sowie in der Gemeinden Diekholzen, Holle, Liebenburg, Schladen-Werla, Söhlde und beim Niedersächsischen Forstamt Clausthal (für die gemeindefreien Gebiete im Harz, Landkreise Goslar und Osterode am Harz). Alle Informationen gibt es auch hier: www.nlwkn.niedersachsen.de (Aktuelles - Öffentliche Bekanntmachungen).

Hinweis: Das Verwaltungsverfahren zur Verlängerung des Wasserrechts für das Nordharz-verbundsystem besitzt keinen Bezug zum Verfahren über die Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Innerstetalsperre. Hier hatten die Harzwasserwerke die Öffentlichkeit kürzlich darüber informiert, dass dieses Verfahren zurückgestellt wird.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

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