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Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete in den Landkreisen Osterholz und Osnabrück vorläufig gesichert

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 10. Dezember 2014


Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

Der NLWKN in Cloppenburg hat im Landkreis Osnabrück folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet des Königsbaches im Landkreis Osnabrückim Bereich der Gemeinden Melle, Hilter aTW, Bissendorf und Georgsmarienhütte beginnt bei Ausbergen und verläuft auf ca. 8,5 km bis zur Ortschaft Kloster Oesede. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 10.12.2014.


Der NLWKN in Verden hat im Landkreis Osterholz folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet des Saatmoorgrabens liegt im Landkreis Osterholz in den Gemeinden Grasberg und Lilienthal. Es beginnt an der Straße Eickedorfer Damm bei Gewässer-km 0,907 und erstreckt sich stromauf über eine Länge von 3,436 km. Das ÜSG des Saatmoorgrabens überdeckt eine Fläche von 25,65 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 17.12.2014.

Das Überschwemmungsgebiet der Wörpe liegt im Landkreis Osterholz in den Gemeinden Grasberg und Lilienthal. Es beginnt an der Landesstraße 154 bei Gewässer-km 5,163 und erstreckt sich stromauf über eine Länge von 7,768 km. Das ÜSG der Wörpe überdeckt eine Fläche von rund 250 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt war am 03.12.2014.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2014

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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