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Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 14. August 2014


Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

Der NLWKN in Cloppenburg hat im Landkreis Osnabrück folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:


  • Das Überschwemmungsgebiet des Ahrensbaches im Landkreis Osnabrück im Bereich der Stadt Bramsche beginnt südlich von Bramsche/Engter und verläuft westlich des Ortsteils Bramsche/Gartenstadt auf ca. 8,6 km bis zur Einmündung in den Nonnenbach. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt war am 06.08.2014.
  • für die Warmenau wurde das Überschwemmungsgebiet von der Einmündung in die Else bis zum Grenzgraben südwestlich bei Suttorf am 26.01. 2004 auf dem Gebiet Niedersachsens festgesetzt. In der damaligen Verordnung wurden die Siedlungsgebiete nur nachrichtlich als Überflutungsbereich dargestellt. Von der Festsetzung waren die Siedlungsgebiete ausgenommen. Nun werden die Siedlungsgebiete vorläufig gesichert. Die Warmenau ist fast auf der gesamten Länge Grenzgewässer zu NRW. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt war am 06.08.2014.

Der NLWKN in Braunschweig und Göttingen hat in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Northeim und Wolfenbüttel sowie der Städte Goslar und Salzgitter folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • Der NLWKN hat im Landkreis Northeim auf dem Gebiet des Flecken Nörten-Hardenberg und der Stadt Hardegsen das Überschwemmungsgebiet der Espolde auf einer Länge von 14,8 km vorläufig gesichert. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 20.08.2014.
  • Der NLWKN hat den Bereich des Landkreises Wolfenbüttel, der von einem hundertjährlichen Hochwasser des Winnigstedter Tiefenbachs überschwemmt wird, ermittelt und in ÜSG-Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich über 3,2 km auf das Gebiet der Gemeinde Winnigstedt (Samtgemeinde Oderwald). Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 27.08.2014.
  • Der NLWKN hat den Bereich der Stadt Salzgitter und des Landkreises Wolfenbüttel, der von einem hundertjährlichen Hochwasser der Flote überschwemmt wird, ermittelt und in ÜSG-Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf ca. 4,5 km in erster Linie auf das Gebiet der Stadtteile Lebenstedt, Lesse und Osterlinde der Stadt Salzgitter. Der Landkreis Wolfenbüttel ist nur marginal mit einem kleinen Gebiet in der Gemeinde Burgdorf (Samtgemeinde Baddeckenstedt) im Bereich der Einmündung des Nordasselgrabens betroffen. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 27.08.2014.
  • Der NLWKN hat den Bereich des Landkreises Gifhorn, der von einem hundertjährlichen Hochwasser der Riet überschwemmt wird, ermittelt und in ÜSG-Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich über 1,8 km auf das Gebiet der Gemeinde Schönewörde (Samtgemeinde Wesendorf). Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 03.09.2014.
  • Der NLWKN hat den Bereich der Stadt Goslar und des Landkreises Goslar, der von einem hundertjährlichen Hochwasser des Schamlahbachs überschwemmt wird, ermittelt und in ÜSG-Arbeitskarten dargestellt. Das Überschwemmungsgebiet ist ca. 2,4 km lang und erstreckt sich in erster Linie auf das Gebiet des Stadtteils Lochtum der Stadt Goslar. Der Landkreis Goslar ist nur marginal betroffen. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 03.09.2014.

Der NLWKN in Verden hat im Landkreis Rotenburg (Wümme) folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:


  • Das Überschwemmungsgebiet des Augustendorfer Kanals liegt im Landkreis Rotenburg (Wümme). Es liegt im Augustendorfer Moor in der Gemeinde Gnarrenburg. Das ÜSG des Augustendorfer Kanals erstreckt sich auf einer Länge von 5,1 km von km und überdeckt eine Fläche von 13,7170 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 27.08.2014.
  • Das Überschwemmungsgebiet des Oberklenkendorfer Kanals liegt im Landkreis Rotenburg (Wümme). Es liegt im Klenkendorfer Moor in der Gemeinde Gnarrenburg. Das ÜSG des Oberklenkendorfer Kanals erstreckt sich auf einer Länge von 2,4 km. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 27.08.2014.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2014

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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