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Direktionsleitung im NLWKN wieder komplett

Berthold Paterak und Dorothea Klein haben Führungsaufgaben übernommen // Presseinformation vom 25. Juli 2014


Die Direktionsleitung des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) ist wieder komplett: Der 52jährige Berthold Paterak und die 54jährige Dorothea Klein haben im Landesbetrieb neue Aufgaben übernommen. Paterak leitet den neu gegründeten Geschäftsbereich „Landesweiter Naturschutz“, Klein hat die Leitung des Geschäftsbereiches „Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren“ übernommen. Beide arbeiten am Standort Hannover. Direktor des NLWKN ist Siegfried Popp, Sitz des Landesbetriebs ist Norden. Zur Direktionsleitung gehören insgesamt vier Frauen und vier Männer.

Paterak ist im staatlichen Naturschutz kein Unbekannter – schon das Referendariat absolvierte er in der niedersächsischen Naturschutzverwaltung. Seither hatte er verschiedene Aufgaben im Umweltministerium und im NLWKN inne. Der „Landesweite Naturschutz“ im NLWKN erarbeitet Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und berät insbesondere die kommunalen Naturschutzbehörden. Die größte Herausforderung für Paterak: Die landesweiten Daten zum Zustand von Natur und Landschaft müssen auf den neuesten Stand gebracht werden. „Insbesondere der niedersächsische Beitrag zum nationalen FFH-Bericht hat offenbart, dass unser Land nur teilweise belastbare Daten liefern konnte“, sagte der Fachmann. Eine weitere Grundlagenarbeit wird der NLWKN auch mit Blick auf den Moorschutz leisten, der in Niedersachsen neu ausgerichtet wird. „38 Prozent der deutschen Moorfläche liegen in Niedersachsen: Damit haben wir beim Moor- und Klimaschutz eine besondere Verantwortung“, sagte Paterak.

Klein hatte ihr Büro bisher in Oldenburg – hier hat sie seit 2005 bereits in dem Geschäftsbereich gearbeitet, dessen Leitung sie übernommen hat. Ihr Metier sind Genehmigungsverfahren im weitesten Sinne: Der NLWKN ist Zulassungsbehörde vor allem für die niedersächsische Wirtschaft, für Verbände und Kommunen. „Bei den komplexen Verfahren nach Wasser- oder Deichrecht geht es insbesondere um die Schaffung öffentlicher und privater Infrastruktur sowie um industrielle Abwassereinleitungen und Wasserentnahmen; dabei haben wir im Blick, dass alle Antragsteller Planungssicherheit brauchen“, betont die erfahrene Juristin, die zuvor in verschiedenen Abteilungen der Bezirksregierung Weser-Ems gearbeitet hat. Und sie fügt hinzu: „Wegen der Bedeutung der Vorhaben wird häufig die Öffentlichkeit umfassend beteiligt; es müssen unterschiedlichste Interessen unter einen Hut gebracht werden. Trotzdem werden unsere Entscheidungen selten beklagt – das spricht für eine hohe Akzeptanz und eine gute Vorbereitung“. Insgesamt wurden in den vergangenen neun Jahren 1230 Verfahren abgeschlossen und nur 52 Klagen bearbeitet – das sind weniger als fünf Prozent. Und in nur zwei Fällen war eine Klage bisher überhaupt erfolgreich.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

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