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Buxtehude: Überschwemmungsgebiet der Este vorläufig gesichert

NLWKN liefert Daten an Landkreis Stade / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 26. März 2015


Stade/ Buxtehude – Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Stade hat nun das Überschwemmungsgebiet der Este in Buxtehude vorläufig gesichert. Es erstreckt sich auf einer Länge von etwa 1,8 Kilometern auf beiden Seiten des Flusses und umfasst eine Fläche von 2,42 Quadratkilometern.

Die Veröffentlichung im Ministerialblatt erfolgt zum 1. April. Interessierte können die Unterlagen ab diesem Datum beim Landkreis Stade, Umweltamt, Am Sande 4 in 21682 Stade und im Stadthaus der Stadt Buxtehude, Fachgruppe 61 – Stadt- und Landschaftsplanung, Bahnhofstraße 7 in 21614 Buxtehude während der allgemeinen Geschäftszeiten oder nach Absprache einsehen. Darüber hinaus kann das Ministerialblatt auch im Internet abgerufen werden (genauer Link s. unten).

„Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt“, erläutert Stephan-Robert Heinrich von der Direktion des NLWKN. Die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt durch die kommunale Ebene – in diesem Fall durch den Landkreis Stade – im Rahmen eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind fast 5.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Carola von Arnim vom NLWKN in Stade betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert.

Link zum Niedersächsischen Ministerialblatt:

http://www.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=6813&article_id=20080&_psmand=1000 (bitte nach ganz unten scrollen).


Das Überschwemmungsgebiet der Este in Buxtehude   Bildrechte: NLWKN

Das Überschwemmungsgebiet der Este in Buxtehude

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2015
zuletzt aktualisiert am:
31.03.2015

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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