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FFH-Gebiet 123 Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg

EU-Nr.: DE-3929-331


Das FFH-Gebiet „Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg“ umfasst Abschnitte der Flüsse Oker und Ecker sowie den Höhenzug des Harlybergs in der Harzrandmulde im Nördlichen Harzvorland bei Vienenburg. Es lassen sich zwei Teilgebiete abgrenzen – einerseits der überwiegend von Laubwäldern verschiedener Ausprägungen bestandene Harly und andererseits die Flusstäler der beiden im Oberharz entspringenden Fließgewässer Ecker und Oker mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften.

Der Harlyberg ist aus Buntsandstein, Muschelkalk und Gesteinen der Kreide aufgebaut, die durch Salztektonik, das heißt durch das Aufsteigen tieferer Zechsteinsalze, emporgehoben wurden. Auf frischen, basenreichen Böden wachsen hier ausgedehnte Waldmeister-Buchenwälder, die an trockenwarmen, flachgründigen Hangbereichen in kleinere Orchideen-Buchenwälder übergehen. Als Relikt historischer Waldbewirtschaftungsformen sind im Gebiet stellenweise artenreiche Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder ausgebildet. An bodensauren Standorten wachsen Hainsimsen-Buchenwälder. Die naturnahen Laubwälder mit dem teilweise hohen Anteil an Alt- und Totholz werden unter anderem von den streng geschützten Fledermausarten Mopsfledermaus und Großes Mausohr als Lebensraum genutzt. Für den seltenen Hirschkäfer stellen insbesondere lichte Eichenwälder mit altem Baumbestand ein potentielles Habitat dar.

Im Osten grenzt an den Harlyberg das Flusstal der Oker, in welche nördlich von Vienenburg die Ecker einmündet. Unter- und Mittellauf der Ecker liegen, ebenso wie die Oker zwischen Vienenburg und Schladen, innerhalb des FFH-Gebiets. Im Gegensatz zur ebenfalls im Oberharz entspringenden Ecker ist das Wasser der Oker mit Schwermetallen belastet, die sich in den flussbegleitenden Schotterbänken abgelagert haben. Dies begünstigt die an derartige Sonderstandorte angepassten Pflanzengemeinschaften der seltenen Schwermetallrasen, in denen beispielsweise die Galmei-Grasnelke und die Galmei-Frühlingsmiere wachsen. Als schmaler Gehölzsaum sind entlang von Oker und Ecker Auenwälder mit Erlen und Eschen oder verschiedenen Weidenarten ausgebildet. Die Fließgewässer selbst entsprechen über weite Strecken dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Sie werden unter anderem von der am Gewässergrund lebenden Groppe und dem Bachneunauge als Lebensraum angenommen. Auch der Fischotter profitiert von den vielfältigen Feuchtbiotopen im Gebiet, zu welchen auch einige naturnahe nährstoffreiche Seen gehören.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V58 „Okertal bei Vienenburg“.

LRT 6130 - Schwermetallrasen   Bildrechte: C. Kirch
LRT 6130 - Schwermetallrasen
LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Oker- naturnaher Berglandfluss - LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
LRT 9170 - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald   Bildrechte: ALAND
LRT 9170 - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald
LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Ecker - in weiten Teilen LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
Groppe - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Groppe - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide   Bildrechte: C. Kirch
An das Gewässer angrenzend - LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
FFH 123   Bildrechte: NLWKN

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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