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EU-Vogelschutzgebiet V19 Unteres Eichsfeld

Das EU-Vogelschutzgebiet „Unteres Eichsfeld“ (13.827 ha) ist eine halboffene, strukturreiche Kulturlandschaft im niedersächsischen Bergland östlich und südöstlich von Göttingen. Das Gebiet beinhaltet landwirtschaftliche Nutzflächen, Dorfrandlagen und mehrere ausgedehnte, zum Teil altholzreiche Laubwaldbereiche. Auch der Seeburger See wurde in die Gebietsauswahl einbezogen. Die Landschaft ist durch einen hohen Anteil an Grenzlinien zwischen Wald und Offenland sowie zahlreiche Kleinstrukturen wie Hecken, Säume und Dorfrandbereiche geprägt.

Die wertbestimmenden Vogelarten sind Rotmilan, Wanderfalke und Mittelspecht. Für den Rotmilan stellt das Areal einen repräsentativen Ausschnitt aus dem niedersächsischen Kernvorkommen dar. Die Art brütet hier mit hoher Siedlungsdichte und nutzt dafür bevorzugt die lichten Laubalthölzer und Feldgehölze des Gebietes. Die angrenzende Offen- und Halboffenlandschaft dient als Nahrungsraum. Auch der Mittelspecht brütet als wertbestimmende Art des EU-Vogelschutzgebietes in den altholzreichen Laubwäldern. Weiterhin wertbestimmend ist der auf Felsstandorte angewiesene Wanderfalke.

Das EU-Vogelschutzgebiet schließt das FFH-Gebiet 140 „Seeburger See“ ein und überschneidet sich z. T. mit den FFH-Gebieten 110 „Reinhäuser Wald“, 138 „Göttinger Wald“ und 139 „Seeanger, Retlake, Suhletal“.

Zuständig sind der Landkreis Göttingen sowie die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörden.

Infos zu bestehenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie Geschützten Landschaftsbestandteilen
Eine Übersicht, durch welche Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) oder Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) die einzelnen Natura 2000-Gebiete rechtlich geschützt sind, sowie Detailinfos zu den NSG/LSG/GLB finden Sie hier:


Rotmilan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Rotmilan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Wanderfalke - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G. Heinze
Wanderfalke - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Mittelspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Mittelspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Rotmilannest in Buchenbestand (Gerd Brunken)   Bildrechte: Gerd Brunken
Rotmilannest in Buchenbestand
Rotmilannest in Gehölzsaum (Gerd Brunken)   Bildrechte: Gerd Brunken
Rotmilannest in Gehölzsaum
Seeburger See (ALAND )   Bildrechte: ALAND
Seeburger See
V19  
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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