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Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP)

Mit der Überwachung und der Bewertung des Zustandes von Nord- und Ostsee wurde in Deutschland in den Siebziger Jahren begonnen. Der Grundstein für das Bund/Länder-Meßprogramm wurde 1976 mit dem "Empfehlungen für ein Wassergüte-Meßnetz in den Küstengewässern der Bundesrepublik Deutschland" gelegt; die Arbeiten der Fachdienststellen des Bundes und der Küstenländer sollten aufeinander abgestimmt werden. Ausgehend von diesen Empfehlungen wurde 1980 das "Gemeinsame Bund/Länder-Meßprogramme für die Nordsee" (BLMP) vereinbart. Das gemeinsame Meßprogramm umfaßte jedoch nur Teile der jeweiligen Überwachungsprogramme des Bundes und der Länder. Darüber hinaus war das Programm im Wesentlichen auf die Untersuchung der chemischen Gewässergüte ausgerichtet.

In der Ostsee wurde eine Überwachung durch das Land Schleswig-Holstein und für den Bund im Auftrag durch das Institut für Meereskunde der Universität Kiel durchgeführt. Ergebnisse aus diesen Untersuchungen wurden ab 1979 an das Baltic Monitoring Programme der HELCOM abgegeben. Das Institut für Meereskunde (IfM) Kiel schied 1993 aus der Meeresüberwachung aus. Vor der deutschen Einigung führten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das IfM Warnemünde und im Küstengebiet die "Wasserwirtschaftsdirektion Küste" in Stralsund Überwachungsuntersuchungen ab 1974 durch. Seit der deutschen Einigung teilen sich die Fachbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Institut für Ostseeforschung, Warnemünde (ehemals IfM Warnemünde), im Auftrag des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie diese Arbeiten.

Auf der 34. Umweltministerkonferenz Norddeutschland am 17. April 1997 kamen die zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein überein, für die Zusammenarbeit bei der Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee eine Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Meßprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (ARGE BLMP Nord- und Ostsee) zu bilden sowie die bisherige Überwachung in einem gemeinsamen Bund/Länder-Meßprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (BLMP) dem Stand des Wissens und neuen nationalen und internationalen Anforderungen anzupassen unter Berücksichtigung der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Küstenländern.

Mit dieser Übereinkunft zwischen dem Bund und den beteiligten Küstenländern soll die nationale Koordinierung und Organisation der Meeresumweltüberwachung verbessert sowie den internationalen Verpflichtungen und den nationalen Anforderungen Rechnung getragen werden. Mit dem BLMP werden insbesondere die Pflichten erfüllt, die sich aus den Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes und Nordostatlantiks sowie aus den Richtlinien der Europäischen Union ergeben. Für die Nordsee bedeutet dies, den Anforderungen des OSPAR Joint Monitoring and Assessment Programm (JAMP) zu genügen, für den Bereich der Ostsee den Anforderungen des HELCOM COMBINE. Das OSPAR Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks trat 1998 in Kraft und löste die Übereinkommen von Oslo und Paris von 1974 ab. Das Helsinki Übereinkommen revidierte das gleichnamige Übereinkommen von 1974 und trat 2000 in Kraft. Die aus diesen Übereinkommen resultierenden Pflichten zur Überwachung, Beurteilung der Qualität und Bewertung des Zustandes der Meeresumwelt werden maßgeblich durch den Vollzug des BLMP Nord- und Ostsee erfüllt.

Die Teilnehmer am BLMP führen die Meßprogramme im Rahmen ihrer Zuständigkeit in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten durch. Zur Erzielung von Rationalisierungs- und Synergie-Effekten können Abweichungen davon, d.h. gemeinsame Aktivitäten, vereinbart werden.

Als übergreifendes Überwachungsprogramm für Nord- und Ostsee ermöglicht das neue BLMP,

  • die aktuelle Belastung von Meerwasser, Sedimenten und Organismen mit schädlichen Stoffen festzustellen
  • die Auswirkungen anderer, nicht schadstoffgebundener anthropogener Faktoren, wie z.B. dem erhöhten Nährstoffeintrag, auf die Meeresumwelt darzustellen
  • Daten und andere Untersuchungsergebnisse unter Nutzung der Meeresumweltdatenbank (MUDAB) vorzuhalten und der ARGE BLMP zur Verfügung zu stellen
  • die Qualität der Überwachungsergebnisse der am Meßprogramm teilnehmenden Labore sicherzustellen, um damit die nationale und internationale Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten
  • die Ergebnisse umfassend zusammenzuführen, zu dokumentieren und darzustellen
  • durch gemeinsame Koordination die vorhandenen Meßprogramme zu straffen, um Einsparungseffekte zu erzielen.

Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen werden vom Bund und den beteiligten Küstenländern in gemeinsamer Verantwortung herausgegeben, wobei die internationale Unterrichtung dem Bund obliegt.

Ermittlung von Schwermetall-Trends in Niedersächsischen Küstengewässern

Niedersächsische Schwermetall-Sedimentbefunde aus Küstengewässern

  Ermittlung von Schwermetall-Trends in niedersächsischen Küstengewässern entsprechend der EG-Wasserrahmenrichtlinie
(PDF, 2,29 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jürgen Knaack

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