Förderung der Seenentwicklung (PFEIL-See)
Zuschüsse für Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie
Ziel der Fördermaßnahme Seenentwicklung (SEE) ist die Sanierung und Restaurierung von Seen (Stillgewässern) im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie, um so die Qualität der Gewässer zu verbessern, den ökologischen Zustand oder das ökologische Potential der Gewässer zu verbessern oder zu erhalten, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken und das natürliche Erbe zu erhalten.
Die Grundlage der Förderung ist die Richtlinie vom April 2016, die auch im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht wurde.
Gebietskulisse dieser Förderrichtlinie sind Stillgewässer Niedersachsens mit einer Fläche von mindestens 50 ha, bei einer EU-Kofinanzierung nur im ländlichen Gebiet im Sinne des ELER-Programms. Kleinere Stillgewässer können gefördert werden, wenn sie für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die nachfolgend genannten Vorhaben, soweit sie im Sinne des Zuwendungszweckes der Sanierung und Restaurierung von Seen dienen und sie die Gewässerqualität von Seen in ökologischer und chemischer Hinsicht - gemessen an den Qualitätskomponenten nach der EG-WRRL verbessern (s. a. Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer - Teil B Stillgewässer; NLWKN 2010).
Förderfähig sind unter anderem:
Investitionen zur naturnahen Seenentwicklung:
- durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen (z. B. auch Habitatmaßnahmen zur Unterstützung der Qualitätskomponente Fischfauna und Bewirtschaftung der Freizeitnutzung aber auch Nahrungsnetzsteuerung zur biologischen Kontrolle der Phytoplanktonentwicklung)
- Investitionen zur Reduzierung von Stoffeinträgen (Punktquellen und diffuse Quellen),
z. B. durch technische Vorhaben im Zulauf wie: Verlegung von Zuläufen, Schaffung von Vor- oder Sedimentationsbecken, Anlage von Retentionsbodenfiltern, Anlage von Schilfpoldern, Installation technischer Phosphoreliminationsanlagen
- Entschlammungsmaßnahmen
Sedimentbehandlung, Phosphat-Fällung und Biomasseentnahme
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserretention
z. B. Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen
- Erprobung innovativer Verfahren
entsprechend dem Stand der Technik gem. § 3 Nr. 11 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern
- Sonstige, im Sinne des Zuwendungszweckes erforderliche Ausgaben, die im sachlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen stehen, wie z. B. Erwerb von Grundstücken, neuer Maschinen, Anlagen, Machbarkeitsstudien, Planungen, Kontrolluntersuchungen
Nicht förderfähig sind:
- Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht
z.B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen
Zuwendungsempfänger sind:
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich relevante Aufgaben wahrnehmen.
Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung beträgt bei einer reinen Landesförderung bis zu 90 v. H. bei einer EU-mitfinanzierten Förderung 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben einschließlich der gültigen Umsatzsteuer
Eigenanteil
Bei einer Landesförderung ohne Beteiligung des ELER beträgt der Eigenanteil mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei einer Förderung unter Beteiligung des ELER beträgt der Eigenanteil stets 10 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Details können in Kürze in der dann hier eingestellten Förderrichtlinie Seenentwicklung - SEE entnommen werden.
Einen Leitfaden zur Maßnahmenplanung an Seen finden Sie hier.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Am Strand im Lembruch
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
08.03.2017
Ansprechpartner/in:
Melanie Hartwich Hans-Heinrich Schuster
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NLWKN-Betriebsstelle Sulingen
Am Bahnhof 1
27232 Sulingen
Tel: 04271/ 93 29 - 0
Fax: 04271/ 93 29 - 50