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Nuklearspezifische Gefahrenabwehr

Wird in Niedersachsen ein radioaktiver Stoff gefunden oder besteht auch nur der Verdacht, tritt der NLWKN auf den Plan.

Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr beschäftigt sich mit dem Missbrauch von radioaktiven Stoffen sowie dem Verlust bzw. Fund von radioaktiven Quellen. Zuständige Behörde ist die Gewerbeaufsichtsverwaltung, die jedoch regelmäßig Unterstützung vom NLWKN anfordert: Im Aufgabenbereich Strahlenschutz in der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim arbeiten jene Fachleute, die bereits vor Ort mögliche Gefahren abschätzen können. Sie bergen den radioaktiven Stoff und stellen ihn in einem sogenannten Isotopenlabor mit einem Lagerraum der höchsten Schutzklasse sicher.

2009 beispielsweise wurde der NLWKN zehnmal zur Unterstützung angefordert: Verdächtig waren u.a. drei Edelstahlfunde aus einer Edelstahlschmelzanlage in Indien, zwei Radiumtrinkbecher und ein Fläschchen mit Tritium. In einem Fall bestand der Verdacht, dass in einer Wohnung radioaktive Stoffe gelagert werden. Nach genauer Messung und Untersuchung gab der NLWKN jeweils Entwarnung. Fakt ist: Diese Entwarnung kann nur vom NLWKN kommen, nur wir verfügen über Experten und entsprechende Labore.

Radioaktive Stoffe können gefährlich sein: Eine akute Gewebeschädigung tritt zwar erst bei sehr großen Strahlenfeldern ionisierender Strahlung oder hohen Konzentrationen an radioaktiven Stoffen auf; aber auch schon geringere Aktivitäten können zu Krebs führen. Nicht umsonst sind in der Strahlenschutzverordnung Höchstwerte festgelegt.

Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr kommt oft ins Spiel, wenn radioaktive Stoffe gesetzwidrig verwendet werden: Erpressung, Diebstahl, illegaler Handel bis hin zur „schmutzigen Bombe“ – dem NLWKN und der Gewerbeaufsichtsverwaltung ist in dieser Hinsicht nichts fremd.
Verdächtiger Fund: Ein Radiumtrinkbecher. Bildrechte: NLWKN

Verdächtiger Fund: Ein Radiumtrinkbecher.

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