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Haren: Überschwemmungsgebiet des Mersbachs ermittelt

Presseinformation vom 3. September 2009/ Endgültige Sicherung durch Landkreis


Haren/ Meppen – Als wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz in der Stadt Haren hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) jetzt das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Mersbaches ermitteln lassen. Untersucht wurde dabei der 5,5 Kilometer lange Gewässerabschnitt ab dem Haren-Rütenbrock-Kanal aufwärts. Im Ergebnis liegen ein Wohngebiet und ein Freizeitpark so nah am Gewässer, dass sie zum Überschwemmungsgebiet gehören. Insgesamt beläuft sich die Größe des ÜSG auf rund 17,7 Hektar und bezeichnet den Bereich, der bei einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist, überflutet wäre.

Damit wurden wichtige Grundlagen für den Hochwasserschutz in Haren gelegt. Flüsse brauchen bei Hochwasser Überschwemmungsgebiete um sich ausdehnen zu können. "Nur wenn wir diese Gebiete kennen, können die Bewohner Vorsorge treffen und Schäden bei Hochwasserereignissen vermeiden oder zumindest minimieren", betonte Bernd Zummach von der Betriebsstelle Meppen des NLWKN. Die neu ermittelten ÜSG werden nun im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Internet veröffentlicht und gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch den Landkreis Emsland als vorläufig gesichert. Aktuelle Erkenntnisse können aber auch noch während der Dauer des förmlichen Festsetzungsverfahrens durch den Landkreis und die Stadt berücksichtigt werden. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hat auf Grund gesetzlicher Vorgaben bis 2012 durch die unteren Wasserbehörden zu erfolgen.

Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebietskarten gibt es im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de oder beim Landkreis Emsland und der Stadt Haren.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.09.2009
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010

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