Wasserschutzgebiet Drakenburg festgesetzt
Hannover/ Nienbrug – Mit Verordnung vom 10. Juli hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Grenzen für das Wasserschutzgebiet Drakenburg festgesetzt. Das 3,4 Quadratkilometer große Areal zwischen Nienburg und Drakenburg schützt das Grundwasser im Einzugsbereich des Wasserwerkes Drakenburg, das vom Wasserverband "An der Führse" betrieben wird. Aus den vier Brunnen der Anlage fördert der Verband rund 800.000 Kubikmeter Wasser pro Jahr für die Gemeinden Anderten, Drakenburg, Gadesbünden, Hassbergen, Heemsen, Rohrsen sowie die Nienburger Stadtteile Holtorf und Erichshagen.
Die fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche des Schutzgebietes ist in drei Zonen unterteilt. In der Schutzzone I sind nur Handlungen gestattet, die zur Pflege des Gebietes, den Betrieb und die Überwachung der Wassergewinnungsanlagen oder zu deren baulicher bzw. betrieblicher Veränderung erforderlich sind. In den beiden anderen Bereichen sind bestimmte Handlungen wie etwa das Aufbringen von Klärschlamm oder Mineraldünger nicht erlaubt, genehmigungspflichtig oder Beschränkungen unterworfen.
Einzelheiten zum Gebietszuschnitt und den Schutzbestimmungen können der Verordnung entnommen werden. Sie ist bei den Verwaltungen von Stadt und Landkreis Nienburg sowie der Samtgemeinde Heemsen einzusehen und im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 19. Juli veröffentlicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
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Fax: +49 (0)4931/947-222