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Landschaftsschutzgebiet "Münchehägener Forst"

Kennzeichen: LSG NI 072


Das LSG ist geprägt durch Laub- und Nadelmischwälder. Die Waldbestände beherbergen u. a. Mittel-, Schwarz- und Grauspecht sowie weitere Vogelarten wie z. B. Waldschnepfe, Wendehals, Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard. Der Baumbestand ist in unterschiedliche Altersstadien gegliedert und reicht vom reinen Fichtenforst über Mischwald aus Buche und Kiefer bis zum naturnahen Laubmischwald mit Buche und Eiche. Auf feuchteren Standorten bereichern Wälder mit Eiche, Hainbuche und Hasel die Artenvielfalt.

Eingestreute kleinere Lichtungen und Lücken in den Mischbeständen stellen Lebensräume für verschiedenste Insektenarten (z. B. Ameisen) sowie Platz für die nächste Waldgeneration dar. Ein reiches Totholzvorkommen sowie weitere feuchte Mulden und Senken erweitern das Lebensraumangebot, die naturschutzfachliche Bedeutung sowie den Erholungswert des Gebietes.

Das Gebiet dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V67 „Schaumburger Wald“.

Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.

Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Münchehägener Forst   Bildrechte: Landkreis Nienburg
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Münchehägener Forst   Bildrechte: Landkreis Nienburg
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Münchehägener Forst   Bildrechte: Landkreis Nienburg
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Münchehägener Forst   Bildrechte: Landkreis Nienburg
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Münchehägener Forst   Bildrechte: Landkreis Nienburg
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Münchehägener Forst   Bildrechte: Landkreis Nienburg
Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet "Münchehägener Forst"   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes "Münchehägener Forst"   Bildrechte: Landkreis Nienburg
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Versionen der Verordnungskarten zur Verfügung.

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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