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Flächen für die Natur

Warum der NLWKN Flächen für den Naturschutz ankauft


Wollgrasbestände auf landeseigenen Naturschutzflächen im Schutzgebiet „Großes Moor bei Gifhorn“   Bildrechte: Ines Bruchmann
Wollgrasbestände auf landeseigenen Naturschutzflächen im Schutzgebiet „Großes Moor bei Gifhorn“

Von Justin Kirchhoff, Bea Achtermann-Riebe und Walter Wimmer

Fläche ist eine knappe Ressource – so hört und liest man es schon seit Jahren immer wieder in den Medien. Doch der Druck auf den Flächenmarkt nimmt noch immer stetig zu, lässt die Hektarpreise kontinuierlich steigen und die Bewirtschaftung intensivieren. Nicht selten geraten unterschiedliche Interessengruppen in Bezug auf eine langfristige Verfügung in Konkurrenz. Der Besitz bzw. die Aneignung von Eigentumsrechten bietet hier eine sichere und langfristige Lösung, der sich auch der NLWKN im Rahmen der naturschutzfachlichen Zielstellungen bedient.


Der Flächenerwerb ist für die Ziele des Naturschutzes besonders relevant.

Für naturschutzfachliche Zielstellungen und deren Umsetzung ist die langfristige Flächenverfügbarkeit eine Grundvoraussetzung. Ziel des Naturschutzes ist es, die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Eigenheit und Schönheit von Natur und Landschaft dauerhaft, auch über Generationen hinweg, zu erhalten.

Das Kommen und Gehen von Pionierarten bis hin zur Entwicklung der potenziell natürlichen Vegetation benötigt mehrheitlich Jahre bis sogar Jahrzehnte vollkommener Unberührtheit (Prozessschutz). Hochwertige Lebensräume der Kulturlandschaft bedürfen einer beständigen Pflege durch Nutzung (konservierender Naturschutz). Der Faktor Zeit ist für den Naturschutz elementar und macht den Flächenerwerb durch die öffentliche Hand zu einem bedeutenden Instrument der in § 1 BNatSchG rechtlich gebotenen dauerhaften Sicherung von Natur und Landschaft.


Der NLWKN wählt seine Flächenankäufe zielgerichtet und bedacht.

Die Auswahl der für den Naturschutz anzukaufenden Flächen erfolgt sogfältig und anhand allgemeingültiger sowie transparenter Kriterien. Jede der zukünftigen Landesnaturschutzflächen ist aktuell naturschutzfachlich hochwertig oder bietet das Potenzial, sich in einen hochwertigen Zustand entwickeln zu lassen.

Ein besonderer Fokus bei der Auswahl liegt u. a. auf Flächen, deren aktuelle Zustände des Land gemäß europäischer Naturschutzrichtlinien rechtlich bindend zu erhalten hat oder auf denen weiterführende Entwicklungsmaßnahmen angestrebt werden.

Unter diesen Voraussetzungen dienen Landesnaturschutzflächen als Basis für eine ganzheitliche Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und haben landesweite Bedeutung.

Mehrheitlich unterliegen diejenigen Flächen, die für den Naturschutz von Interesse sind, keiner wirtschaftlichen Nutzung oder sind bereits als Teil ausgewiesener Schutzgebiete mit rechtlichen Bewirtschaftungseinschränkungen belegt. Es handelt sich häufig um Sonderstandorte, die z. B. aufgrund ihrer extremen Nässe, Trockenheit, Säure oder Nährstarmut wirtschaftlich wenig leistungsfähig sind. Insbesondere für Flächen, die sich in Sukzession befinden, auf denen also eine ungelenkte Rückkehr von „Wildnis“ zugelassen wird und für die sich entsprechend keinerlei Einnahmen erzielen lassen, bleiben und ergeben sich erhebliche Kosten für die Eigentümer. Beispiele sind Beiträge an Wasser- und Bodenverbände sowie Verkehrssicherungskosten. Die Übernahme dieser Kosten ist von Privatpersonen häufig nicht gewünscht und der Kreis der Kaufinteressenten dadurch klein.

Landeseigene Moorheideflächen im Schutzgebiet „Großes Moor bei Gifhorn"   Bildrechte: Ines Bruchmann
Landeseigene Moorheideflächen im Schutzgebiet „Großes Moor bei Gifhorn"
Ihre notwendige Dauerpflege wird durch eine ortsansässige Schäferei durchgeführt.   Bildrechte: Ines Bruchmann
Ihre notwendige Dauerpflege wird durch eine ortsansässige Schäferei durchgeführt.

Bestehende Nutzungen können und sollen häufig beibehalten werden, Pächtertreue wird großgeschrieben.

Traditionell wird das Naturschutzrecht über die Ausweisung von Schutzgebieten i. d. R. per Verordnung umgesetzt. Innerhalb dieser Verfahren werden Beteiligung und Kooperation zwar großgeschrieben, dennoch geht der Beschluss der Verordnung nicht immer mit Freiwilligkeit aller Betroffenen einher.

Der Flächenerwerb hingegen erfolgt in den allermeisten Fällen auf freiwilliger Basis nach vorheriger Abstimmung aller Beteiligten. Dazu gehören die Eigentümerinnen und Eigentümer genauso wie diejenigen, die die Flächen aktuell nutzen.

Der frühzeitigen Beteiligung kommt im Hinblick auf die naturschutzfachlichen Zielstellungen eine besondere Bedeutung zu. Denn dort, wo sich unter Nutzung ein naturschutzfachlich hochwertiger Zustand eingestellt hat, ist dieser auch nur durch eine fortbestehende Nutzung zu erhalten. Das Land Niedersachsen agiert in diesem Zusammenhang unter dem Grundsatz der größtmöglichen Pächtertreue. So sind in der Praxis häufig bestehende Sorgen und Ängste der Nutzerinnen und Nutzer, sie könnten bzw. dürften prioritär dem Naturschutz gewidmete Flächen nicht weiter nutzen, mehrheitlich unbegründet. Flächige Beispiele hierfür sind das Große Moor bei Gifhorn sowie der Drömling. In diesen Gebieten wurden über die letzten Jahre hinweg zahlreiche Flächen angekauft, die weiterhin in Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Landwirtinnen und Landwirten bewirtschaftet werden.


Flächenankäufe erfolgen über unterschiedliche Instrumente und Finanzmittel.

Neben den gängigen Fällen, in denen Verkaufsinteressenten dem NLWKN ihre Flächen anbieten oder Flächen im Rahmen von Verfahren des Flurbereinigungsgesetzes einvernehmlich getauscht oder erworben werden, sieht das Naturschutzrecht einen automatisierten Fall vor, bei dem der öffentlichen Hand Vorrang gegenüber privaten Kaufinteressenten eingeräumt wird. Dieses sogenannte naturschutzfachliche Vorkaufsrecht ist sowohl im Bundes- als auch Landesnaturschutzgesetz rechtlich verankert und umfasst Flächen innerhalb von Schutzgebieten, Flächen auf denen sich Naturdenkmäler befinden oder befanden sowie oberirdische Gewässer.

Der naturschutzfachliche Flächenerwerb erfolgt im Regelfall zu marktüblichen Verkehrswerten. Zu deren Feststellung werden amtliche Wertgutachten erstellt, z. B. durch zuständige Gutachterausschüsse, die Landwirtschaftskammer oder die Niedersächsischen Landesforsten. Die letztliche Finanzierung des naturschutzfachlichen Flächenerwerbs ist vielfältig. Größere Naturschutzprojekte z. B. werden häufig über Fördermittel umgesetzt. Hierfür können sowohl die Europäische Union, das Land, die Kommunen oder auch private Einrichtungen wie Stiftungen o. ä. Mittelgeber sein. In den allermeisten Fällen bieten die Fördertöpfe die Möglichkeit, einen vorgegebenen Mittelanteil auch für den Flächenerwerb zu verwenden.


Das Land Niedersachsen erfüllt bei der Verwaltung seiner eigenen Flächen eine Vorbildfunktion.

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges hat sich das Umweltministerium mit seinen nachgeordneten Behörden zu einer besonderen Vorbildfunktion in Bezug auf das Flächenmanagement landeseigener Naturschutzflächen bekannt. Auf den landeseigenen Flächen sollen der Natur- und Artenschutz verstärkte Beachtung finden und deutlich demonstriert werden, dass auch Schutz und Nutzung Hand in Hand gehen können.

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