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Flussgebietseinheiten

Der Begriff der Flussgebietseinheit wird in Artikel 2 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) folgendermaßen definiert:

ein […] als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht

Die EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist ebenso wie die EG-Wasserrahmenrichtlinie in den Flussgebietseinheiten umzusetzen. Bei internationalen Flussgebietseinheiten oder mit anderen Mitgliedstaaten geteilten Bewirtschaftungseinheiten ist der Informationsaustausch sicherzustellen.

Niedersachsen umfasst folgende Flussgebietseinheiten:

Flussgebietseinheit Elbe

Flussgebietseinheit Ems

Flussgebietseinheit Rhein

Flussgebietseinheit Weser

Die Aufgaben der jeweiligen Flussgebietsgeschäftsstellen ergeben sich aus den entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen.

In der Regel lässt sich die Aufgabe der Flussgebietsgemeinschaften in der Umsetzung der HWRM-RL als die Zusammenführung der Informationen aus den einzelnen Bundesländern beschreiben. Dazu gehört nicht nur der Prozess der Abstimmung, sondern auch die Erstellung der beschreibenden Texte zur den einzelnen Schritten der HWRM-RL sowie die Erstellung des eigentlichen HWRM-Plan für die Flussgebietseinheit.

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