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Planänderungs- und -ergänzungsverfahren zur Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker

Planänderungs- und -ergänzungsbeschluss vom 15.06.2018


Mit Planfeststellungsbeschluss vom 26.06.2015 wurde die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) genehmigt. Den Planfeststellungsbeschluss nebst Planunterlagen finden Sie hier.

Das Vorhaben soll in dieser Form nicht mehr verwirklicht werden. Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH hat für die Änderungen und Ergänzungen die Durchführung eines weiteren Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Im Wesentlichen waren die vollständige Demontage der alten Steganlage einschl. aller Dalben, die Erweiterung des Hafenbeckens durch Teilabtrag der Schweineweide, die Erstellung einer Berme an der Böschung der Hafenzufahrt sowie die Montage einer neuen Aluminiumsteganlage festgestellt worden.

Bisher wurde die Demontage der alten Steganlage sowie die Montage einer neuen Aluminiumsteganlage und die Dalbenerneuerung durchgeführt.

Aufgrund eines erheblichen Versandungsproblems im Mündungsbereich des als Hafenzufahrt dienenden Stichkanals soll eine Umplanung erfolgen. Die Erweiterung des Hafenbeckens durch Teilabtrag der Schweineweide sowie die auf der Seite der Schweineweide vorgesehene Steganlage sollen entfallen. Die Berme im Bereich der westlichen Böschung entlang der bisherigen Hafenzufahrt wird nicht erstellt.

Der festgestellte Plan wird dahingehend geändert und ergänzt, dass die derzeitige Hafenzufahrt im Bereich des Hafenbeckens verschlossen wird. Die vorhandene feste Brücke zur Schweineweide wird abgebrochen und durch eine Drehbrücke ersetzt. Die Zufahrt zum Sportboothafen soll künftig über eine Anbindung an die Jeetzel beim Sielbauwerk erfolgen. Für die neue Hafenzufahrt sowie den Einbau der Drehbrücke muss die vorhandene nördliche Uferböschung der Alten Jeetzel auf eine Länge von ca. 100 m zurückgebaut und angeglichen werden. Südlich des geplanten Verschlusses des Stichkanals wird eine zusätzliche Steganlage im Hafenbecken installiert, so dass insgesamt 26 zusätzliche Liegeplätze entstehen. Die dafür benötigten Versorgungsanschlüsse werden von der Slipanlage aus gelegt.

Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen liegen überwiegend im direkten Umfeld des geplanten Vorhabens, u.a. ist geplant, die bisherige Hafenzufahrt zu renaturieren. Eine externe Maßnahme ist südöstlich des Gümser Sees (Gemarkung Quickborn) vorgesehen. Die Wiederherstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit der Alten Jeetzel ist nicht mehr vorgesehen.

Mit dem 1. Planänderungs- und -ergänzungsbeschluss vom 15.06.2018 wurden die vorstehend genannten Änderungen und Ergänzungen planfestgestellt. Den vollständigen Beschluss finden Sie in der nebenstehenden Informationsspalte.

Nachstehend werden die Planänderungs- und -ergänzungsunterlagen zum Download angeboten. Maßgeblich sind jedoch die mit dem Feststellungsvermerk versehenen Planunterlagen.

Hinweis: Die Anlagen 4 bis 8 entfallen. Es handelte sich dabei um Statiken, deren Vorlage jetzt in der Nebenbestimmung I.3.1.5.2 des Planänderungs- und -ergänzungsbeschlusses geregelt ist.

Erläuterungsbericht und Übersichtspläne

(nicht vollständig barrierefrei)

Entwurfsunterlagen Drehbrücke

(nicht vollständig barrierefrei)

Bodenuntersuchungen

(nicht vollständig barrierefrei)

Landschaftspflegerische Begleitplanung

(nicht vollständig barrierefrei)

Bauwerks- und Grundstücksverzeichnis, Fotodokumentation

(nicht vollständig barrierefrei)

  Bildrechte: Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH

Luftbild zum Sportboothafenprojekt Hitzacker

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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