LNG-Terminal Wilhelmshaven - FSRU Wilhelmshaven GmbH
wasserrechtliches Zulassungsverfahren
Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen.
Die FSRU Wilhelmshaven GmbH hat beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das o. g. Vorhaben gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 4, §§ 10, 12 und 57 WHG i. V. m. § 2 IZÜV und den §§ 5, 7 und 10 LNGG beantragt.
Am Standort Voslapper Groden Nord 2 in Wilhelmshaven plant die Antragstellerin den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU), also einer stationären schwimmenden Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG), mit einer Regasifizierungskapazität von bis zu 5 Mrd. Nm³ pro Jahr. Mit dem Betrieb der FSRU soll im vierten Quartal 2023 begonnen werden.
Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Lagerung und Wiederverdampfung von LNG wird ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 4 und den §§ 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) sowie den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) durchgeführt.
Der Antrag und die vollständigen Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 6. 9. 2023 bis einschließlich 12. 9. 2023 beim NLWKN in Oldenburg, bei der Stadt Wilhelmshaven, der Gemeinde Wangerland und der Gemeinde Butjadingen zur Einsichtnahme aus. Die Öffentlichkeit kann bis einschließlich 19. 9. 2023 Einwendungen gegen den Antrag schriftlich bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen oder elektronisch über die E-Mail-Adresse gb6-bs-poststelle@nlwkn.niedersachsen.de erheben.
Den vollständigen Bekanntmachungstext mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zu dem Vorhaben und der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie rechts in der Infospalte.
* Hinweis vom 14.09.2023
Der hier veröffentlichte Absatz zur Verkürzung der Auslegungsfrist und Einwendungsfrist auf jeweils eine Woche wird redaktionell berichtigt:
„Das beantragte Erlaubnisverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, wobei die Auslegungsfrist und die Einwendungsfrist gemäß § 5 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 und 2 LNGG auf jeweils eine Woche verkürzt werden.“
LNG-Terminal Wilhelmshaven - Darstellung der FSRU
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