Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, welche die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändern können. Weil ein Anwendungsverbot dieser in vielen Produktions- und Dienstleistungsbereichen verwendeten Stoffe nicht durchsetzbar ist, wurden Regeln für die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen aufgestellt. Gesetzliche Grundlage für die Anforderungen sind § 62 und § 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen tragen dabei ein erhebliches Maß an Verantwortung, um den Anspruch dieser gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Es wird unterschieden zwischen Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV) und solchen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU) wassergefährdender Stoffe.
Zur Unterstützung der zuständigen Wasserbehörden hat das Niedersächsische Umweltministerium Fachinformationen und Handlungsempfehlungen erstellen lassen, die die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren. Betreut wird dieser Themenbereich von der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, die auch Sachverständigenorganisationen die Zulassung erteilt.
Für planende Ingenieure, Architekten, Anlagenbetreiber und Behördenmitarbeiter richtet der NLWKN das Hildesheimer Forum aus, das seit dem Jahr 2007 im Rahmen des mehrtägigen Niedersächsischen Gewässerforums stattfindet. Die Vorträge dieser sehr praxisbezogenen Fortbildungsveranstaltung beschäftigen sich mit aktuellen Fragestellungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wobei der Diskussionen und dem Gedankenaustausch hoher Stellenwert beigemessen wird.
Tankentladestation