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Ostewehr in Bremervörde wird voraussichtlich ab 2019 umgebaut

Letzte große ökologische Barriere im Fluss wird beseitigt // Presseinformation vom 21. April 2016


Voraussichtlich im Frühjahr 2019 wird der Umbau des Ostewehres in Bremervörde in eine Sohlgleite beginnen. Über den genauen Zeitplan informierte jetzt der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) die Vertreter des Landkreises Rotenburg (Wümme), des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Sportfischerei, der Stadt Bremervörde und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste.

Der Baubeginn ist allerdings noch mit Risiken behaftet – das machte Projektleiter Andreas Kosch deutlich: „Erstens haben wir auf die Dauer des Genehmigungsverfahrens keinen Einfluss und zweitens soll der Neubau der Gerichtsherrenbrücke über die Oste im Zuge der Bundesstraße nicht parallel laufen.“

Derzeit wird der Entwurf für die Sohlgleite aufgestellt, das Genehmigungsverfahren soll in etwa einem Jahr beginnen. Kosch erläuterte, dass die ökologische Durchgängigkeit für die Gewässerfauna das Ziel des Projektes sei: „Von der Mündung in die Elbe bis Bremervörde ist die Oste ohne ökologische Barrieren, das Ostewehr in Bremervörde ist die letzte große ökologische Barriere in der Oste“. Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit dient der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Die derzeitige Wehranlage soll durch eine Sohlgleite ersetzt werden – das ist eine feste Krone im Oberwasser mit einer anschließenden flach geneigten naturnahen Rampe. Die Erwartungen an die Planung sind teilweise sehr unterschiedlich bzw. sogar gegensätzlich: Während zum Beispiel die Landwirtschaft möglichst niedrige Wasserstände in der Oberen Oste fordert, müssen aus naturschutzrechtlicher Sicht die Wasserstände hoch bleiben, damit die geschützten Feuchtbiotope entlang der Oberen Oste und Bever nicht zerstört werden.
Kosch: „Zielvorgaben für die Planung ist daher, die Wasserstände in der Oberen Oste möglichst wenig zu verändern, negative Auswirkungen auf den Hochwasserschutz auszuschließen und eine ausreichende Stauhaltung bei Niedrigwasserabfluss zu erhalten“.

Bisher sorgt die regulierbare Wehranlage dafür, dass abgesehen von Hochwasserabflüssen die Wasserstände in der Oberen Oste künstlich konstant gehalten werden: Von Mitte April bis Mitte September beträgt das Sommerstauziel NN + 1,70 m (das ist der Wasserstand im Fluss an der Wehrkrone); in der übrigen Zeit liegt er 20 Zentimeter höher.

Zukünftig wird der Wasserstand der Oberen Oste durch die Sohlgleite nicht mehr gesteuert werden können. Die Ausführung der Sohlgleitenkrone auf eine fest definierte Höhe (ca. NN +1,60 m) sorgt aber dafür, dass bei Niedrigwasserabflüssen, die insbesondere im Sommer eintreten, ein Mindestwasserstand von NN + 1,65 m eingehalten wird. Mit steigendem Abfluss steigen auch die Wasserstände an, was bei Fließgewässern ohne menschlichen Einfluss den natürlichen Zustand darstellt. Bei einem Mittelwasserabfluss, also einem Abfluss, der am häufigsten vorkommt, liegt der Wasserstand bei NN + 1,73 m, also gerade einmal 3 cm über dem bisherigen Sommerstauziel. Kosch betont: „Der Hochwasserschutz wird durch die Sohlgleite nicht verschlechtert“.

Bei geringen Wasserständen fließt das Wasser der Oste in der Sohlgleite durch eine Niedrigwasserinne, so dass immer eine ökologische Durchgängigkeit gegeben ist.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.04.2016

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