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Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 27. März 2013


Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.


Der NLWKN Meppen hat im Landkreis Emsland folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Der NLWKN in Meppen hat im Landkreis Emsland die ausgegrenzten Flächen im Überschwemmungsgebiet der Ems auf dem Gebiet des Landkreises Emsland, ausgenommen des Gebiets der Stadt Lingen, von Fluss-km 52,0 (Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein- Westfalen) bis Fluss-km 212,6 (Wehr Herbrum) vorläufig gesichert. Die Länge des Überschwemmungsgebietes der Ems im Landkreis Emsland beträgt knapp 140 km.

Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt in zwei Teilabschnitten am 13. und 20.03.2013.

Der NLWKN Brake-Oldenburg hat im Landkreis Ammerland folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Großen Norderbäke liegt im Landkreis Ammerland auf dem Gebiet der Gemeinden Westerstede und Apen. Das ÜSG erstreckt sich von km 3,764 bis km 15,135 auf einer Länge von 11,371 km und ist rd. 160 ha groß.

Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt am 06.03.2013.

Das Überschwemmungsgebiet der Otterbäke liegt im Landkreis Ammerland auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Zwischenahn. Das ÜSG erstreckt sich von km 0,808 bis km 5,177 auf einer Länge von 4,369 km und ist rd. 133 ha groß.

Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt am 06.03.2013.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.03.2013

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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