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Einheitliches Überschwemmungsgebiet sorgt für besseres Bild von der Hochwassergefahr an der Este

Nicht immer gibt sich die Este wie hier bei Heimbruch derart idyllisch. Wo bei Hochwasser Gefahren drohen, wurde jetzt anhand aktueller Daten und Methoden neu ermittelt (Bild: NLWKN).   Bildrechte: NLWKN
Nicht immer gibt sich die Este wie hier bei Heimbruch derart idyllisch. Wo bei Hochwasser Gefahren drohen, wurde jetzt anhand aktueller Daten und Methoden neu ermittelt (Bild: NLWKN).

Stade/HarburgGefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) an Fließgewässern leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. An der Este werden gegenwärtig vier bereits bestehende Überschwemmungsgebiete auf Basis aktueller Daten zu einem neuen einheitlichen Überschwemmungsgebiet zusammengeführt. Die Fläche in den Landkreisen Harburg und Stade wurde jetzt vom NLWKN vorläufig gesichert.

Das neue einheitliche, rund 42 Kilometer lange Überschwemmungsgebiet der Este erstreckt sich von Langeloh im Landkreis Harburg über Kakenstorf, Hollenstedt und Moisburg bis in den Landkreis Stade hinein und reicht über Buxtehude bis an Landesgrenze zu Hamburg heran. Es überdeckt dabei eine Fläche von rund 482 Hektar. Die vier hier bisher bestehenden Überschwemmungsgebiete, die durch die Neuausweisung jetzt ersetzt werden, stammten aus den Jahren 1973 bis 2017. „Da sie zu unterschiedlichen Zeiten ermittelt wurden sind damals auch die Datengrundlagen und Berechnungsverfahren jeweils andere gewesen“, erklärt Julian Drake, Geschäftsbereichsleiter beim NLWKN in Stade. Die nun erfolgte vorläufige Sicherung für das neue, einheitliche Überschwemmungsgebiet der gesamten Este in Niedersachsen erfolgt auf Basis von aktuellen Daten und Berechnungen. Diese wurden für die Hochwasserpartnerschaft Este vorgenommen und berücksichtigen auch den für Überschwemmungsgebiete zentralen Fall eines 100-jährigen Hochwasserereignisses.

„Die vorläufige Sicherung der Este von der Quelle bis zur Landesgrenze aus einem Guss hat den großen Vorteil, dass Brüche und Sprünge in der Ermittlung und Darstellung des Überschwemmungsgebietes beseitigt werden können“, so Drake. Darüber hinaus verbessere sich für die Anlieger als Folge einer Neuberechnung immer auch das Wissen um potenzielle Hochwassergefahren in einer Region – und damit die Möglichkeit, eine Verschärfung des vorhandenen Hochwasserrisikos zu vermeiden. Denn auch die bei der Berechnung von Überschwemmungsgebieten eingesetzte Technik und die Berechnungsmodelle entwickeln sich ständig weiter. Moderne Verfahren wie die Laserscanbefliegung liefern dabei heute deutlich exaktere Berechnungsgrundlagen, als durch den Stand der Technik vor einigen Jahrzehnten möglich. Darüber hinaus ist auch die Datengrundlage heute deutlich breiter und damit aussagekräftiger.

„Überschwemmungsgebiete werden nicht geplant, sie bestehen ganz real“, betont Julian Drake. Nur wenn ihre Existenz nicht beachtet werde, könnten Hochwasserereignisse schlimme Schäden anrichten. Für Grundstücksbesitzer ergeben sich aus der Zusammenführung der bestehenden Überschwemmungsgebiete dabei keine neuen rechtlichen Konsequenzen: Es gelten dieselben gesetzlichen Auflagen, die schon für die bisherigen Überschwemmungsgebiete bindend waren.

Im Prozess der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten liefert der NLWKN den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die sogenannte „HQ100“-Linie und sichert diese Gebiete vorläufig. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.03.2024

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
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