Ganz gemütlich über den Ringkanal tuckern
Presseinformation vom 10. Juni 2011 // Befahrensregelung veröffentlicht und Rechtssicherheit geschaffen
„Seit Jahren wird der Ringkanal zwar mit Booten befahren, eine wasserrechtliche Verordnung fehlte bisher“, heißt es in einer Presseinformation des NLWKN. Der Ringkanal darf ab sofort mit kleinen Wasserfahrzeugen mit und ohne Eigenantrieb befahren werden, wobei zur Übernachtung geeignete Wasserfahrzeuge, Jetski und Rennboote ausgenommen sind. Die Verordnung enthält verschiedene Befahrensreglungen, so ist zum Beispiel die Höchstgeschwindigkeit auf sechs Stundenkilometer festgelegt.
Der NLWKN hat mit der Verordnung ebenfalls das Begehen und Befahren der Eisflächen des Ringkanals mit Schlittschuhen und Skiern zugelassen. Es erfolgt jedoch keine Freigabe der Eisflächen durch die Behörden. Wer die Eisflächen betreten oder befahren möchte, tut dies auf eigene Gefahr.
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erstellt am:
10.06.2011