Viehweiden an der Oste unbedingt einzäunen
Presseinformation vom 19. April 2010 // Appell des NLWKN: Uferschäden durch Viehtritt sind gefährlich
"Wer Vieh hält, muss Vieh hüten!" Mit diesem Appell wendet sich der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) an die Grundstücksbesitzer an der Oste und erinnert daran, dass bei Viehbeweidung die Grundstücke so eingezäunt sein müssen, dass die Tiere nichts ans Wasser können. "Zum Schutz des Ufers und der Vegetation ist ein Abstand von zwei Metern optimal", betont Martin Kogge vom NLWKN in Stade. Der NLWKN unterhält die Oste von Zeven bis zum Ostesperrwerk: "Bei den jährlichen Gewässerschauen und auch anlässlich der Unterhaltungsarbeiten stellen wir immer wieder fest, dass Uferabschnitte der Oste, an denen Vieh weidet, häufig nicht eingezäunt sind. Dies führt zu Uferschäden durch Viehverbiss und Viehtritt", sagte Kogge. Die Ufervegetation, die das Ufer schützt und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen bildet, wird beeinträchtigt und zerstört. Die Folge sind Uferabbrüche. An den Uferabbrüchen wird der Boden abgeschwemmt und lagert sich an anderen Stellen wieder ab. "Diese Ablagerungen können zu einem unzulässigen Anstau der Oste führen", sagte Kogge.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010