Deichbau im Amt Neuhaus geht weiter – Baugenehmigung ist da
16. Mai 2007 // Planfeststellungsbeschluss des NLWKN: Gebaut wird von Neu Garge bis Mahnkenwerder
Der Deichausbau im Amt Neuhaus kann weitergehen: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) genehmigte jetzt den Deichbau von Neu Garge bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern bei Mahnkenwerder. Dieser vierte Abschnitt an der Elbe ist knapp 13 km lang; die Baukosten werden auf rund auf 20 Millionen Euro geschätzt. Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband möchte so schnell wie möglich mit dem Bau beginnen, deshalb hat der NLWKN die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses (also der Baugenehmigung) angeordnet. Das bedeutet: Selbst wenn gegen das Projekt geklagt wird, könnte mit dem Bau begonnen werden.
"Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre, zuletzt im Frühjahr 2006, haben gezeigt, welch großes öffentliches Interesse daran besteht, die komplette Deichstrecke im Amt Neuhaus zügig auszubauen", begründete Stefanie Nöthel vom NLWKN die Entscheidung.
Der vorhandene Elbedeich in diesem Bereich erfüllt weder in seinen Abmessungen noch in seinem Aufbau die heute an einen Hochwasserschutzdeich zu stellenden Anforderungen. Die Deichstrecken weisen zum Teil Fehlhöhen von bis zu 60 Zentimeter auf; außerdem fehlen die Deichverteidigungswege. Darüber hinaus handelt es sich um Sanddeiche ohne eine schützende Schicht aus Auelehm. Insgesamt genügen sie damit nicht mehr den heutigen Anforderungen, wodurch sie stärker gefährdet sind als bereits erneuerte Abschnitte.
Drei Rückdeichungen sind vorgesehen: Eine kleinere im Bereich Neu Wendischthun sowie zwei größere im Bereich westlich Neu Bleckede bis zur Landesgrenze bei Mahnkenwerder. Insgesamt wird der Elbe mehr Raum gegeben: Der Retentionsraum wird um ca. 50 Hektar vergrößert. Diese Rückdeichungen haben im Planfeststellungsverfahren eine zweite Auslegung erforderlich gemacht. Aufgrund von Einwendungen wirtschaftender Landwirte wurde die zunächst vorgesehene Rückdeichung im Bereich Neu Wendischthun einvernehmlich verkleinert. Dafür gibt es im Bereich Mahnkenwerder eine größere Rückdeichung, da auch das Land Mecklenburg-Vorpommern auf seinem Gebiet Deichrückverlegungen vorsieht. An diesen rückverlegten Deich wird jetzt der niedersächsische Deich angeschlossen. "Auch aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Rückdeichungen zu begrüßen", betonte Nöthel.
Im Anhörungsverfahren gab es darüber hinaus eine große Anzahl von Einwendungen im Bereich der Ortslage Stiepelse. Hier wurde insbesondere beanstandet, dass die Planung keinen Weg vorsieht, der die Kommunikation im Ort wie bisher ermöglicht. "Auch hier konnte durch Umplanung eine einvernehmliche Regelung erreicht werden, zu der alle Anlieger ihr Einverständnis gegeben haben", freut sich Nöthel.
Von der geplanten Maßnahme sind Teile des FFH-Gebietes "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes "Niedersächsische Mittelelbe" betroffen. Das Deichbau-Projekt ist trotzdem zulässig, denn es geht ausschließlich um den Hochwasserschutz und damit vorrangig darum, Leben und Gesundheit der Menschen an der Elbe zu schützen. Die genehmigte Planung sieht als Ausgleich für diese Beeinträchtigungen entsprechende Maßnahmen vor – zum Beispiel für den Schutz von Amphibien.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.05.2007
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010