Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf
(Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen)
Vorübergehende Reduzierung der Sprechzeiten / Antragsbearbeitung Herdenschutzmaßnahmen Durch eine sehr hohe Zahl von Anträgen für Herdenschutzmaßnahmen kommt es leider seit mehreren Monaten zu langen Bearbeitungszeiten. Dafür bitten wir um Verständnis. Um diese Situation zu verbessern und die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, wurden mehrere Maßnahmen veranlasst. Ziel ist es, alle Anträge bis Ende Januar 2020 fachlich zu bewerten und – bei einer positiven Bewertung und dem Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen – die Maßnahme zu bewilligen. Um mehr Kapazitäten für
die Bearbeitung der Anträge einsetzen zu können, wurden u. a die telefonischen
Sprechzeiten des Wolfsbüros vorübergehend reduziert. Bis Ende Januar 2020 ist das
Wolfsbüro Mo, Mi, Do und Fr von 9:00-12:00 Uhr und Di von 13:00-15:30 Uhr
erreichbar. Sie können uns auch eine E-Mail schreiben an wolfsbuero@nlwkn-h.niedersachsen.de
oder bei Fragen zum Herdenschutz an herdenschutz@nlwkn-h.niedersachsen.de. Wir bitten darum, von Fragen nach dem Bearbeitungsstand von Anträgen abzusehen,
um eine schnellstmögliche Bearbeitung der Förderanträge zu gewährleisten, denn
die Bearbeitung solcher Nachfragen muss von demselben Personal geleistet
werden. Ab dem 1. Januar 2020 wird die Bearbeitung von Neuanträgen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen übernommen. Alle bis dahin eingegangenen Anträge werden vom NLWKN abschließend bearbeitet.
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Durch die
Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht zwei Arten der finanziellen Unterstützung von Nutztierhaltern vor:
- sog. "Billigkeitsleistungen" zum anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen
- Unterstützung von Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden.
Dadurch soll die Akzeptanz der Bevölkerung und insbesondere der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter gegenüber dem Wolf gestärkt und ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf ermöglicht werden. Damit dient die Richtlinie gleichzeitig auch dem Schutz der Tierart Wolf.
In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert.
Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder oder Pferde ist in Einzelfällen möglich
- im Falle eines amtlich bestätigten Wolfsrisses für den direkt betroffenen Betrieb,
- im Sonderfall auch für umliegende Betriebe: Wenn drei amtlich bestätigte Wolfsübergriffe auf Rinder oder Pferde innerhalb von 12 Monaten in einem Umkreis von 30 km auftreten, werden in dem jeweiligen Gebiet für die entsprechende Tierart Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Nähere Informationen finden Sie hier.
Anträge auf Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen
(Herdenschutz durch wolfsabweisende Schutzzäune oder Herdenschutzhunde für Schafe, Ziegen, Gatterwild)
Anträge für Rinder finden Sie hier.
- Erläuterungen zum Antrag Präventionsmaßnahmen - Schafe, Ziegen, Gatterwild (Stand April 2019) - Download (PDF, 1,27 MB)
- Antragsvordruck Präventionsmaßnahmen (Stand Juli 2019) - Download (PDF, 0,31 MB)
- Antragsvordruck Präventionsmaßnahmen (Stand Juli 2019) - Download (DOCX, 0,08 MB)
- Richtlinie Wolf Stand 11.01.2019 (RdErl. d. MU v. 15.05.2017, zuletzt geändert durch RdErl. v. 19.11.2018) - Lesefassung - Download (PDF, 0,47 MB)
Die Anträge schicken Sie bitte an den NLWKN (s. Antragsvordruck).
Bei Nachfragen können Sie sich ans Wolfbüro im NLWKN wenden:
herdenschutz@nlwkn-h.niedersachsen.de
Tel.: 0511/3034-3034
Ansprechpartner/in:
Wolfsbüro im NLWKN
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3034 (Mo, Mi, Do, Fr: 9.00-12:00 Uhr; Di: 13:00-15:30 Uhr)
Fax: +49 (0)511 / 3034-3509