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Naturschutzstationen in Niedersachsen

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen


Heft 2/97, 44 S., vergriffen

Beiträge

Fachliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen für die Einrichtung von Naturschutzstationen
von Elvyra Kehbein

Inhalt
Vorwort
1 Betreuungssituation der Naturschutzgebiete

1.1 Praxis und Erfordernis der Ausweisung von Naturschutzgebieten
1.2 Schutzgebietsinventar und -betreuung
2 Fachliche Anforderungen an die Betreuung der Naturschutzgebiete
3 Betreuung der Naturschutzgebiete durch Naturschutzstationen

3.1 Erfordernis für die Einrichtung von Naturschutzstationen
3.2 Aufgabenbeschreibung
4 Fachlich-räumliche Konzeption für die Einrichtung von Naturschutzstationen
4.1 Standortwahl
4.2 Standort-Empfehlungen
5 Literatur

Vorwort nach oben
Die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Naturschutzstationen werden aus fachlicher Sicht in erster Linie von der räumlichen Verteilung und Ausprägung von Naturschutzgebieten und für den Naturschutz wertvollen Bereichen bestimmt. Während einige Gebiete (z. B. Wälder oder Gewässer) als Schutzzweck eine mehr oder minder natürliche Entwicklung haben, gibt es andere, die auf Dauer zu pflegende Ökosystemtypen (wie z. B. Grünland oder Heiden) enthalten.

Besonderer Betreuungsbedarf besteht in großen Naturschutzgebieten mit auf Dauer zu pflegenden Ökosystemtypen.

Neben den fachlichen sind jedoch auch formale Gesichtspunkte wie Rechtsstatus der zu betreuenden Gebiete sowie organisatorische und finanzielle Zuständigkeit als Voraussetzungen für die Einrichtung von Naturschutzstationen zu berücksichtigen.

Einrichtung von Naturschutzstationen: Konzeption des Niedersächsischen Umweltministeriums und erste Erfahrungen
von Manfred Weyer

Inhalt
0 Einführung
1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeitsregelungen für die Betreuung der Naturschutzgebiete
2 Vor-Ort-Betreuungsmodelle

2.1 Betreuung durch Naturschutzstationen
2.2 Betreuung durch Schutzgebietsverwaltungen
2.3 Betreuung durch andere Fachgebietsdisziplinen
2.4 Betreuung durch Naturschutzverbände
3 Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit der Naturschutzstationen
4 Literatur

0 Einführung nach oben
Der Ausweisung von Naturschutzgebieten und von Nationalparken wird zur nachhaltigen Sicherung des Arten- und Ökosystemtypeninventars eine hohe Bedeutung beigemessen. Es ist erklärtes politisches Ziel, den Anteil der Schutzgebietsfläche zu erhöhen. In der Regierungserklärung vom 23.6.1994 hat Ministerpräsident Schröder erklärt, dass es Ziel bleibe, 10 Prozent der Landesfläche für den Naturschutz zu sichern.

Viele der ausgewiesenen und zur Ausweisung vorgesehenen Gebiete bedürfen einer Betreuung. Diese umfasst in Gebieten mit naturnahen Ökosystemtypen eine Instandsetzung und Übergangspflege und in Gebieten mit halbnatürlichen, durch extensive Nutzung bedingten Ökosystem eine dauerhafte naturschutzgerechte Bewirtschaftung oder entsprechende Pflege.

Aus der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass die Betreuung der Naturschutzgebiete (im weitesten Sinne verstanden) zum größeren Teil in die Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörden (Bezirksregierungen) fällt. Diese konnten die Betreuung der Gebiete nicht ausreichend ausführen, weil viele Gebiete zu weit von ihrem Dienstsitz entfernt sind und die Behörden weitgehend von ihren anderen Aufgaben in Anspruch genommen worden sind. Die mit der Pflege von Naturschutzgebieten verbundene komplexe Verwaltungsleistung kann nur durch ständige Vor-Ort-Präsenz von Naturschutzmitarbeitern und -mitarbeiterinnen erbracht werden.

Es wurden Überlegungen zur organisatorischen Durchführung dieser Vor-Ort-Betreuung angestellt, die sich 1991 mit der Beauftragung der Fachbehörde für Naturschutz zur Entwicklung einer Konzeption für die Errichtung von Naturschutzstationen in Niedersachsen konkretisierten. Parallel wurde die aktuelle Betreuungssituation in ausgewählten Schutzgebietskomplexen geprüft, um Hinweise über das Aufgabenspektrum, den Arbeitsanfall und den dafür erforderlichen Finanz- und Personalbedarf zu erhalten.

Auf der Grundlage der von der Fachbehörde vorgelegten »Konzeption für die Einrichtung von Naturschutzstationen in Niedersachsen« (KEHBEIN & KLAHOLT 1992) wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium ein Konzept für die Vor-Ort-Betreuung von Naturschutzgebieten entwickelt.

Überlegungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Naturschutzstationen
von Bernd Pilgrim

Inhalt
1 Vorbemerkung
2 Das Ziel der Öffentlichkeitsarbeit von Naturschutzstationen
3 Zielgruppen
4 Inhalte und Medien

4.1 Kennzeichnung der Schutzgebiete und erlaubten Wege
4.2 Ergänzung der Regelbeschilderung
4.3 Informationstafeln
4.4 Naturkundliche Gebietskarten
4.5 Merkblätter
4.6 Ausstellungen
4.7 Pressearbeit
4.8 Rundschreiben
4.9 Persönliche Betreuung
5 Gestaltung
6 Literatur

1 Vorbemerkung nach oben
Die Öffentlichkeitsarbeit der Naturschutzstationen unterscheidet sich in der Wahl ihrer Mittel und ihrer generellen Zielsetzung grundsätzlich nicht von der sonstigen Öffentlichkeitsarbeit für Naturschutz: Verhaltensänderung zugunsten der Natur ist das Hauptziel. Die Ziele »Schaffung von Naturschutzbewusstsein«, »Schaffung positiver Werthaltung gegenüber dem Naturschutz bzw. der Natur« etc. sind diesem Hauptziel untergeordnet, denn: Bewusstseinsänderung ohne Verhaltensänderung ist folgenlos.

Bei der Öffentlichkeitsarbeit der Naturschutzstationen liegt eine Besonderheit darin, dass entscheidende Bestimmungsgrößen genauer bekannt sind, als bei der Öffentlichkeitsarbeit für Naturschutz im »Normalfall«.

Das Ziel ist klar: es geht nicht um irgendein Verhalten von irgendwem, irgendwo, irgendwann. Es geht darum, das Verhalten der Zielgruppen so zu ändern bzw. auf Dauer beizubehalten, dass das Schutzziel des jeweiligen Naturschutzgebietes erreicht wird.

Die Zielgruppen sind »Eigentümer und Nutzungsberechtigte« und »Besucher«. Beiden Zielgruppen ist die Bevölkerung im Kontaktbereich zu dem jeweiligen Naturschutzgebiet zuzurechnen. Diese Zielgruppen sind für die Öffentlichkeitsarbeit im Wortsinn erreichbar, da ihr Aufenthaltsort (das jeweilige Naturschutzgebiet bzw. ihre Adressen) bekannt sind. Diese Zielgruppen sind damit zu 100% erreichbar, wenn auch nicht alle »Erreichten« ansprechbar sein werden.

Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum der Naturschutzstation Unterelbe – Darstellung der Arbeit aus Sicht der oberen Naturschutzbehörde
von Gerd-Michael Heinze

Inhalt
1 Vorbemerkung
2 Monitoring

2.1 Flächenbezug
2.2 Erfassung des Gebietsinventars
2.3 Effizienzkontrolle von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
3 Naturschutzplanung
4 Naturschutzmaßnahmen
5 Naturschutzinformationen
6 Sonstige Tätigkeiten

6.1 Flexible Grünlandbewirtschaftung auf Flächen der öffentlichen Hand
6.2 Durchführung des Feuchtgrünlandschutzprogramms Niedersachsen
6.3 Flächenkataster
6.4 Kooperation mit dem Verein zur Förderung von Naturerlebnissen e. V.
6.5 Fachbeiträge und Stellungnahmen
7 Ausblick

1 Vorbemerkung nach oben
Mit der Einstellung von zwei Sachbearbeitern hat die Naturschutzstation Unterelbe im Mai 1993 ihre Arbeit aufgenommen. Nach einer zweimonatigen Einarbeitungsphase in Lüneburg wurde im Juli 1993 mit der Tätigkeit vor Ort begonnen. Die Naturschutzstation Unterelbe hat zwei Büroräume im Natureum Niederelbe, dem Naturkundemuseum des Landkreises Stade, bezogen. Da keinerlei Aus-, Um- sowie Neubauten oder sonstige investive Maßnahmen an Gebäuden erforderlich waren, konnte der Dienstbetrieb unmittelbar beginnen.

Die Naturschutzstation ist voll in den Arbeitsablauf der oberen Naturschutzbehörde eingebunden. Voraussetzung für diese Integration ist die gute Zusammenarbeit und der jederzeit gewährleistete Informationsfluss zwischen Dezernenten und Sachbearbeitern in Lüneburg sowie der Außenstelle in Balje. Sehr förderlich für die Arbeit vor Ort ist auch die von Beginn an konstruktive und intensive Zusammenarbeit mit dem Landkreis Stade.

Die Aufgaben der Naturschutzstation sind in der Geschäftsverteilung für die Naturschutzstation Unterelbe festgelegt. Hier sind auch die Verknüpfungen und Anbindungen an die sonstigen Tätigkeiten des Dezernates 503 festgelegt.

Beispiel Naturschutzstation Unterelbe: Darstellung der Arbeit aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde
von Uwe Seggermann

Inhalt
1 Situation des Naturschutzes an der Unterelbe
2 Die Einrichtung der Naturschutzstation
3 Zuständigkeitsregelung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz

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Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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