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Neue Wege für das Grünland

Planung, Umsetzung und erste Erfassungsergebnisse der seit Anfang 2021 gesetzlich geschützten Grünlandbiotope, Obstbaumwiesen und -weiden


Mageres mesophiles Grünland kalkreicher Standorte mit Wiesen-Salbei und Margerite im Landkreis Göttingen   Bildrechte: Olaf v. Drachenfels
Mageres mesophiles Grünland kalkreicher Standorte mit Wiesen-Salbei und Margerite im Landkreis Göttingen

Von Felix Schramm und Marisa Wolf

Der Niedersächsische Weg macht es möglich: Durch die seit dem 01.01.2021 geltende Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz können die in Niedersachsen rar gewordenen wertvollen Grünlandbiotope, darunter mesophiles Grünland, sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland sowie Obstbaumwiesen und -weiden, wirksamer erhalten werden.

Lange wurden das mesophile Grünland und das sonstige artenreiche Feucht- und Nassgrünland vernachlässigt und aus dem gesetzlichen Biotopschutz ausgeschlossen. Einflüsse wie Grünlandumbruch, Entwässerung, starke Düngung oder intensive Bodenbearbeitungsmethoden haben zu einer stetigen Abnahme dieser relativ artenreichen, bunt blühenden und wertvollen Grünlandflächen in Niedersachsen geführt, die weiter voranschreitet.

Nicht geschützt waren bisher ebenso die auch kulturhistorisch bedeutsamen Obstbaumwiesen und -weiden, die einen essentiellen Beitrag zum Artenschutz leisten und regional das Landschaftsbild prägen.

Durch die Aufnahme der genannten Biotope in § 24 NAGBNatSchG seit dem 01.01.2021 sowie in § 30 BNatSchG seit dem 01.03.2022 (Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen) ist ein großer Schritt zum wirksamen Schutz des wertvollen Grünlands getan.

Die Gesetzesänderung alleine genügt aber nicht, sie muss auch vollzogen werden. Dazu gehört als erster Schritt die Erfassung der geschützten Grünlandbiotope. Das ist grundsätzlich Aufgabe der unteren Naturschutzbehörden. In diesem Fall wurde die Erfassung jedoch dem NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz übertragen. Er hat den Auftrag, das mesophile Grünland, das sonstige artenreiche Feucht- und Nassgrünland sowie die Obstbaumwiesen und -weiden landesweit in den Jahren 2021 bis 2025 zu erfassen. Dabei wird der Fokus auf größere zusammenhängende Flächen außerhalb der FFH-Gebiete gelegt, da im Zuge der Basiserfassung bereits Daten zu Biotoptypen in FFH-Gebieten vorliegen. Die Kartierergebnisse sollen als Grundlage für die Benachrichtigung der Eigentümer/Bewirtschafter und Eigentümerinnen/Bewirtschafterinnen über die Vorkommen geschützter Biotope durch die unteren Naturschutzbehörden Verwendung finden.

Bei wesentlichen Erschwernissen oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung können Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter künftig auf Antrag Ausgleichszahlungen im Rahmen des Erweiterten Erschwernisausgleichs (EEA) erhalten.


Pilotprojekt

Als Auftakt der Erfassung wurde bereits im Sommer 2021 ein Pilotprojekt zur Entwicklung der Erfassungsmethode durch die Kartierung von rund 600 ha Probeflächen in den Landkreisen Hildesheim, Holzminden und Verden durchgeführt. Die Ergebnisse bestätigten den schon vermuteten geringen Anteil an wertvollen Grünlandflächen.

Mageres mesophiles Grünland kalkarmer Standorte mit Blick auf ein nährstoffreiches Stillgewässer mit Flutrasen im Landkreis Verden   Bildrechte: Heiko Köster
Mageres mesophiles Grünland kalkarmer Standorte mit Blick auf ein nährstoffreiches Stillgewässer mit Flutrasen im Landkreis Verden
Alter Streuobstbestand im Landkreis Hildesheim   Bildrechte: Gerrit Schulz
Alter Streuobstbestand im Landkreis Hildesheim

So konnten im Landkreis Verden von 300 ha der vorausgewählten Grünlandkulisse rund 47 ha gesetzlich geschützte Grünlandbiotope erfasst werden. Neben einzelnen sonstigen Flutrasen sind vor allem mageres mesophiles Grünland kalkarmer Standorte sowie sonstiges mesophiles Grünland kartiert worden.

Im Landkreis Holzminden konnten von insgesamt 129 ha Grünlandkulisse rund 18 ha gesetzlich geschützte Grünlandbiotope und ein alter Streuobstbestand erfasst werden. Hier sind allerdings noch Nachkartierungen erforderlich. Den Großteil der geschützten Grünlandbiotope bilden dort sonstiges mesophiles Grünland und zum Teil mageres mesophiles Grünland kalkreicher Standorte.

Im Landkreis Hildesheim wurde die Grünlandkartierung an die Aktualisierung der Biotoptypenkartierung für den Landschaftsrahmenplan angeschlossen. Insgesamt konnten 2021 rund 146 ha gesetzlich geschützte Grünlandbiotope und ca. 6 ha Obstbaumwiesen und -weiden erfasst werden. Mageres mesophiles Grünland kalkreicher Standorte und sonstiges mesophiles Grünland stellen den größten Anteil an geschützten Grünlandbiotopen dar.

Mit insgesamt ca. 9.300 ha nach Vorinformationen ausgewählter Gesamtfläche, verteilt auf neun Lose, startet 2022 die umfangreiche Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope sowie Obstbaumwiesen und -weiden in den Landkreisen Peine, Osnabrück und Schaumburg und wird in den Landkreisen Holzminden und Verden weitergeführt. Die Kartierung wird überwiegend von beauftragten Fachbüros durchgeführt, in geringem Umfang aber auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Biotopschutzes im NLWKN. Zur Qualitätssicherung ist eine intensive Betreuung der Büros durch den NLWKN erforderlich, was die Durchführung von Abstimmungsterminen im Gelände beinhaltet.

Bearbeitungsstand der Ausschreibungen zur Grünlandkartierung in Niedersachsen   Bildrechte: NLWKN
Bearbeitungsstand der Ausschreibungen zur Grünlandkartierung in Niedersachsen

Es gibt noch einiges zu tun – weitere Kartierkulissen sind in Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden der betreffenden Landkreise in Bearbeitung und werden voraussichtlich im Herbst 2022 öffentlich ausgeschrieben.

Da besonders wertvolle Grünlandbereiche vor allem in Südniedersachsen zu erwarten sind, werden die Kartierkulissen parallel zur Aktualisierung der landesweiten Biotopkartierung von Südost nach Nordwest erstellt.

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