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Neue Regelungen für Gewässerrandstreifen als Baustein für mehr Insektenschutz

Die Regelungen treten ab dem 01. Juli 2022 in Kraft - Auswirkungen werden evaluiert


Blick in eine grüne Landschaft, durch die ein trockengefallenes Gewässer fließt. Der Himmel hängt voller Wolken.   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz/NLWKN
Trockenfallend oder nicht? Eine Frage, die nicht immer auf den ersten Blick zu beantworten ist. Das abgebildete Upjeversche Tief ist in der Regel wasserführend und als Fließgewässer gemäß WRRL von der Aufnahme ausgenommen (Bild: Hans-Jürgen Zietz).

von Dorothea Altenhofen und Malte Zeddies

Der Niedersächsische Weg ist eine Vereinbarung zwischen Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie Natur- und Umweltverbänden in Niedersachsen. Alle Beteiligten verpflichten sich zu umfangreichen Maßnahmen bei Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Dabei spielt der Insektenschutz eine besondere Rolle. Was läge da näher, als auch die Gewässer in die Übereinkunft einzubeziehen? Denn schließlich dienen sie als Kinderstube für viele Insektenarten.

Daher sieht der Niedersächsische Weg auch neue Regelungen für die Gewässerrandstreifen vor. (Der Niedersächsische Weg - Umsetzung im NLWKN | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de)) Diese Regelungen zu den Gewässerrandstreifen können als exemplarisch für die Verhandlungen und Zusammenarbeit der Akteure angesehen werden.

Der Gewässerrandstreifen – Ein Schutzschild für Gewässerorganismen

Gewässerrandstreifen sollen unsere Flüsse und Bäche davor schützen, dass Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingetragen werden. Einerseits geschieht das ganz unmittelbar. Denn auf den Randstreifen dürfen weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Andererseits können die Gewässerrandstreifen auch Stoffe abfangen, die zum Beispiel bei einem Regenereignis von der landwirtschaftlichen Fläche abgeschwemmt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Randstreifen ausreichend breit und dauerhaft begrünt sind. So finden die für diese Gewässer typischen Lebensgemeinschaften aufgrund der geringeren Belastung bessere Bedingungen, um sich zu entwickeln.

Neue Regelungen zu Gewässerrandstreifen auf dem Niedersächsischen Weg

Der Niedersächsische Weg sieht breitere Gewässerrandstreifen vor (§ 58 NWG). Das führt zu einer Ertragsminderung für die Landwirtschaft. Um Beeinträchtigungen für die Landwirtinnen und Landwirte abzufedern, können Gewässer, die regelmäßig trockenfallen, von den Regelungen befreit werden. In trockenfallenden Gewässern ist der Schaden für die dort vorkommenden Lebensgemeinschaften geringer.

Verzeichnis trockenfallender Gewässer - Für Gewässer ohne Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens

Damit ein Gewässer oder Gewässerabschnitt von den Regelungen befreit wird, ist eine Aufnahme in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer notwendig.

Dazu können die Landwirtinnen und Landwirte das Gewässer oder den Gewässerabschnitt als regelmäßig trockenfallend anzeigen. In diesem Zusammenhang können auch Änderungen des Gewässernetzes angezeigt werden. Dies umfasst im Wesentlichen die zwei Fälle Löschung oder Ergänzung eines Gewässerabschnitts oder eines Gewässers. Sofern ein Gewässer nämlich nicht im (digitalen) Gewässernetz vorhanden ist, entbindet dies selbstverständlich nicht von der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens!

Die entsprechenden Anzeigeformulare finden Sie auf unserer Website. Dort finden Sie alle relevanten Informationen wie zum Beispiel über das Ausfüllen und das Versenden der Anzeigeformulare an den NLWKN.

Die Anzeigen zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer oder Anzeige zur Meldung von Änderungen und Ergänzungen des Gewässernetzes werden nach entsprechender Kontrolle in das digitale Gewässernetz bzw. Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen.

Weitere Informationen zu dem Verzeichnis trockenfallender Gewässer können Sie unserer Webseite entnehmen. Das digitale Gewässernetz und das Verzeichnis trockenfallender Gewässer können Sie auf dem Kartenserver des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz einsehen.

*leer Bildrechte: (Bildrechte: Julia Parusel /NWLKN)
Gewässer mit Gewässerrandstreifen in landwirtschaftlich intensiv genutzter Region (Bildrechte: Julia Parusel /NWLKN)

Überprüfung der neuen Regelungen – Untersuchungen an Gewässern in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen

Die neuen Regelungen zu den Gewässerrandstreifen und der erhoffte positive Effekt auf die Pflanzen und Tiere im Gewässer werden auch überprüft. Der NLWKN untersucht seit Beginn des Jahres 2022 mögliche Effekte der Gewässerrandstreifen auf die Lebensgemeinschaften im Gewässer. Dazu wurden in zwei landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen und in einigen Marschengebieten Untersuchungsprogramme entworfen. (s. Infokasten) In der Hildesheimer Börde und im sogenannten „Veredlungsgebiet“ zwischen Cloppenburg und Vechta zielen diese Untersuchungen vor allem auf biologische Qualitätskomponenten ab. Dazu gehören das sogenannte Makrozoobenthos und die Kieselalgen. Makrozoobenthos bezeichnet gerade noch mit bloßem Auge erkennbare wirbellose Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle leben wie zum Beispiel Schnecken oder Insektenlarven. Kieselalgen zeigen vor allem Nährstoffe an. Außerdem werden chemische Parameter wie Stickstoff und Phosphor analysiert, um Auskunft über den Nährstoffgehalt der Flüsse und Bäche zu bekommen. Zusätzlich sollen an ausgewählten Stellen auch Pflanzenschutzmittel untersucht werden.

In einigen Marschengewässern zwischen Aurich und Brake konzentriert sich das Untersuchungsprogramm vor allem auf chemische Analysen, da das biologische Monitoring in (salzigen) Brackwässern nicht so aussagekräftig ist. Denn die biologischen Untersuchungsmethoden wurden vor allem für Süßwasser entwickelt.

Gewässerrandstreifenmonitoring im Niedersächsischen Weg

Die Messnetzdichte liegt in den beiden intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen bei je 30 Messstellen zum Erfassen von Veränderungen im ökologischen Zustand der Untersuchungsgewässer, die infolge der neuen Randstreifenregelung erwartet werden. Das hierzu angelegte biologische Monitoring und die monatlichen Untersuchungen auf Pflanzennährstoffe (u.a. Phosphor und Stickstoffverbindungen) sowie chemisch-physikalische Parameter (u.a. Sauerstoff, Temperatur) erfolgt in den dauerhaft wasserführenden und landwirtschaftlich beeinflussten kleinen Fließgewässern dieser Regionen. Das methodische Vorgehen leitet sich dabei vom EU-weit standardisierten Vorgehen nach WRRL (EG-Wasserrahmenrichtlinie ) für die Gewässerbewertung ab.
In den Marschengebieten erhöht sich die Messnetzdichte der Nährstoffuntersuchungen auf 40 Messstellen; das biologische Monitoring reduziert sich wegen seiner hier geringen Aussagekraft (s.o.). Zusätzlich wird durch kontinuierliche Messungen auf Insektizide und andere Pestizidbelastungen in Gewässern das Monitoring landesweit verstärkt und in den Schwerpunktregionen ergänzt. Zur optischen Wahrnehmung von Veränderungen entlang der Untersuchungsgewässer begleitet ein Fotomonitoring die Messprogramme in den Schwerpunktregionen.

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